Straßen: Winterdienst durch Anlieger und Gemeinde

Winterdienst – Räum- und Streupflicht

Wir bedanken uns herzlich bei allen Poinger Bürgerinnen und Bürgern, die nach den starken Schneefällen am Wochenende Ihrer Räum- und Streupflicht nachgekommen sind und die angrenzenden öffentlichen Gehwege freigeräumt haben!

Leider kam nicht jeder dieser Pflicht nach. Deshalb weist die Gemeinde Poing darauf hin, dass alle angrenzenden Gehbahnen um das eigene Grundstück im Winter zu sichern sind, d.h. von Schnee zu räumen und zu streuen. Da häufig Unklarheiten über den Umfang der Räum- und Streupflicht bestehen, geben wir hierzu gern einige Hinweise:

Umfang: Von Schnee zu räumen und bei Glätte zu streuen sind alle an das Grundstück angrenzenden sowie der Erschließung des Grundstückes dienenden Gehwege. Falls kein Bürgersteig vorhanden ist, muss am Rande der öffentlichen Straße in einer Breite von 1,00 m die Fahrbahn für den Fußgängerverkehr gesichert werden.

Streumittel: Als Streumittel sind geeignete abstumpfende Stoffe wie Sand oder Splitt einzusetzen. Nicht zulässig ist die Verwendung von Tausalz oder ätzenden Mitteln. Die Gemeinde hat an mehreren Stellen Streugutbehälter aufgestellt. Aus diesen kann das Streugut entnommen werden. Allerdings sind Hausverwaltungen von größeren Wohnanlagen verpflichtet, sich selbst mit Streumitteln zu versorgen.

Zeit: Die Sicherungspflicht besteht an Werktagen zwischen 7 Uhr und 20 Uhr an Sonn- u. Feiertagen zwischen 8 Uhr und 20 Uhr.

Die Sicherungsmaßnahmen sind während dieser Zeit so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Unfällen erforderlich ist. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass die Gehbahnen um 7 Uhr bzw. 8 Uhr bereits geräumt oder gestreut sein müssen.

Im Interesse der Allgemeinheit bitten wir Sie, Ihrer Räum- und Streupflicht nachzukommen und weisen darauf hin, dass Unfälle, die darauf zurückzuführen sind, dass nicht oder nur ungenügend geräumt oder gestreut wurde, erhebliche Schadenersatzforderungen nach sich ziehen können. Ferner kann mit einer Geldbuße belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig nicht oder nicht rechtzeitig ordnungsgemäß sichert.

Bei weiteren Fragen zur Räum- und Streupflicht von Privathaushalten wenden Sie sich bitte an das Bauamt unter Tel. 08121/97 94-307

Die gemeindliche Winterdienstverordnung können Sie hier einsehen.

Die Gemeinde Poing räumt und streut die ihr obliegenden Straßen und Gehwege entsprechend den verschiedenen Dringlichkeitsstufen.

Anordnung zur Eisbekämpfung

Zur wirksamen Verhütung und Bekämpfung der Eisgefahr im Landkreis Ebersberg hat das Landratsamt Ebersberg hat eine Anordnung zur Eisbekämpfung gegenüber den Gemeinden, den Wasser- und Bodenverbänden, den Anliegern sowie den Besitzern von Wasserbenutzungsanlagen für den Winter 2024 / 2025 erlassen. Offizieller Bekanntmachungstext als pdf-Datei zum Download. 

Räum- und Streudienst durch die Gemeinde

Winterdienstplan als pdf-Datei zum Download.

50 km Straßen, 45 km Rad- und Gehwege, 26 Bushaltestellen. 17 Containerplätze, zwei PR-Anlagen mit Zugängen zum Bahnsteig, Schulzentrum Gruber Straße und Karl Sittler Straße, Sportzentrum und Kindertagesstätten sind von der Gemeinde Poing im Rahmen des Winterdienstes zu betreuen.

Für den Winterdienst der Gemeinde Poing stehen zwei große Schneeräumfahrzeuge, vier Klein-Lkw, vier Kleintraktoren und zwei Transporter für die Handräumer zum Anfahren der Einsatzstellen zur Verfügung. 

Für die Erfüllung der Räum- und Streupflicht wird von Seiten der Gemeinde ein Räum- und Streuplan aufgestellt, nach dem die Straßen und Wege entsprechend der Dringlichkeit in folgender Reihenfolge geräumt und gestreut werden:

Dringlichkeitsstufe 1:  Hauptverkehrsstraßen, Linienbusverkehr, Wohnsammelstraßen mit sehr hohem Verkehrsaufkommen, Zufahrt Parkhaus, BRK, Polizei und Feuerwehr

Dringlichkeitsstufe 2: Wohnsammelstraßen

Dringlichkeitsstufe 3: Anliegerstraßen

Seit Jahren wird in der Gemeinde Poing ein “Differenzierter Winterdienst“ durchgeführt.

Der Baubetriebshof ist stets bemüht, den Erfordernissen des Winterdienstes gerecht zu werden. Einzelne Probleme sind jedoch nicht immer zu vermeiden. Hierfür bitten wir um Verständnis.

Für Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiter des Baubetriebshofes (Tel. 08121/22 391-0) zur Verfügung. Gerne können Sie auch online Kontakt mit uns aufnehmen.

Winterdienst in der Gemeinde Poing

Vom 1. November bis 31. März besteht in der Gemeinde Poing ein sogenannter „Schaudienst“. Dieser kontrolliert die Straßen, Rad- und Fußwege von 3:00 bis 3:30 Uhr ob diese von Schnee und Eis befreit werden müssen. Wenn erforderlich werden die Einsatzkräfte vom Schaudienst alarmiert. Ab ca. 4:00 Uhr rücken dann die Fahrzeuge zum Räumen und Streuen aus. Bis ca. 7:00 Uhr sind alle wichtigen Straßen, Geh- und Radwege geräumt und gestreut. Tagsüber werden die Arbeiten bei Bedarf bis in die Abendstunden (ca. 20.00 Uhr) fortgesetzt.

Als Streumittel wird auf Geh- und Radwegen Streusplitt eingesetzt.