Wir bedanken uns herzlich bei allen Poinger Bürgerinnen und Bürgern, die nach den starken Schneefällen am Wochenende Ihrer Räum- und Streupflicht nachgekommen sind und die angrenzenden öffentlichen Gehwege freigeräumt haben!
Leider kam nicht jeder dieser Pflicht nach. Deshalb weist die Gemeinde Poing darauf hin, dass alle angrenzenden Gehbahnen um das eigene Grundstück im Winter zu sichern sind, d.h. von Schnee zu räumen und zu streuen. Da häufig Unklarheiten über den Umfang der Räum- und Streupflicht bestehen, geben wir hierzu gern einige Hinweise:
Umfang: Von Schnee zu räumen und bei Glätte zu streuen sind alle an das Grundstück angrenzenden sowie der Erschließung des Grundstückes dienenden Gehwege. Falls kein Bürgersteig vorhanden ist, muss am Rande der öffentlichen Straße in einer Breite von 1,00 m die Fahrbahn für den Fußgängerverkehr gesichert werden.
Streumittel: Als Streumittel sind geeignete abstumpfende Stoffe wie Sand oder Splitt einzusetzen. Nicht zulässig ist die Verwendung von Tausalz oder ätzenden Mitteln. Die Gemeinde hat an mehreren Stellen Streugutbehälter aufgestellt. Aus diesen kann das Streugut entnommen werden. Allerdings sind Hausverwaltungen von größeren Wohnanlagen verpflichtet, sich selbst mit Streumitteln zu versorgen.
Zeit: Die Sicherungspflicht besteht an Werktagen zwischen 7 Uhr und 20 Uhr an Sonn- u. Feiertagen zwischen 8 Uhr und 20 Uhr.
Die Sicherungsmaßnahmen sind während dieser Zeit so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Unfällen erforderlich ist. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass die Gehbahnen um 7 Uhr bzw. 8 Uhr bereits geräumt oder gestreut sein müssen.
Im Interesse der Allgemeinheit bitten wir Sie, Ihrer Räum- und Streupflicht nachzukommen und weisen darauf hin, dass Unfälle, die darauf zurückzuführen sind, dass nicht oder nur ungenügend geräumt oder gestreut wurde, erhebliche Schadenersatzforderungen nach sich ziehen können. Ferner kann mit einer Geldbuße belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig nicht oder nicht rechtzeitig ordnungsgemäß sichert.
Bei weiteren Fragen zur Räum- und Streupflicht von Privathaushalten wenden Sie sich bitte an das Bauamt unter Tel. 08121/97 94-307
Die gemeindliche Winterdienstverordnung können Sie hier einsehen.
Die Gemeinde Poing räumt und streut die ihr obliegenden Straßen und Gehwege entsprechend den verschiedenen Dringlichkeitsstufen.
Zur wirksamen Verhütung und Bekämpfung der Eisgefahr im Landkreis Ebersberg hat das Landratsamt Ebersberg hat eine Anordnung zur Eisbekämpfung gegenüber den Gemeinden, den Wasser- und Bodenverbänden, den Anliegern sowie den Besitzern von Wasserbenutzungsanlagen für den Winter 2024 / 2025 erlassen. Offizieller Bekanntmachungstext als pdf-Datei zum Download.
Ein Differenzierter Winterdienst ist ein Winterdienst, der versucht, den bestmöglichen Kompromiss zwischen Verkehrssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Umweltschutz zu erreichen. Differenzierung heißt dabei, dass nicht auf allen Straßen und bei jeder Wetterlage die gleiche Strategie angewendet wird.
Die Verwendung der Streustoffe wird vielmehr nach der Verkehrsbedeutung der Straßen, deren Trassierung und dem Einsatzfall unterschieden. Ziel ist dabei, die Verwendung von Tausalz auf das notwendige Mindestmaß zu beschränken. Auf allen Straßen, auf denen aus Gründen der Verkehrssicherheit und des Verkehrsflusses ein höherer Kraftschluss zwischen Fahrzeug und Fahrbahn erreicht werden muss, ist ein Einsatz von Tausalz erforderlich.
Das sind:
- Überörtliche Verbindungen, Durchgangsstraßen
- Gemeindeverbindungsstraßen
- Hauptverkehrs- und Hauptsammelstraßen, Straßen mit hoher Verkehrsbelastung
- Straßen mit besonderen Verkehren (z.B. ÖPNV, Rettungsdienste, Polizei, Kindertagesstätten, Schulen, Parkhaus)
- Besondere Gefahrenstellen (z.B. Steigungsstrecken, Engstellen, besondere
Knotenpunkte, Brücken, Punkte mit besonderer Glättebildung,)
- Straßen zu Gewerbe- und Industriegebieten
Auf allen anderen Straßen, Rad- und Gehwegen wird die Streuung mit Splitt durchgeführt.