3G-Regel im Rathaus

Besuche nur mit Termin: Bitte nutzen Sie zur Terminvereinbarung unseren Online-Reservierungservice oder die anderen Kontaktmöglichkeiten.

Am Eingang wird kontrolliert, ob sie geimpft, genesen oder getestet sind. Bitte halten Sie dazu auch ihre Ausweisdokumente bereit. 

Für Genesene gilt, dass das positive PCR-Testergebnis, mit dem die Infektion festgestellt wurde, mindestens 28 Tage zurückliegen muss und nicht länger als sechs Monate zurückliegen darf

Getestete müssen einen gültigen negativen Corona-Test einer offiziellen Teststation, einer Apotheke oder eines Arztes vorlegen

Ein PCR-Test darf maximal 48 Stunden zurückliegen, ein Antigen-Schnelltest maximal 24 Stunden. Maßgeblich ist immer der Zeitpunkt des Tests und nicht der der Ergebnisübermittlung. 

Selbsttests werden nicht anerkannt. Es besteht auch keine Möglichkeit, einen Selbsttest vor Ort unter Aufsicht durchzuführen.

Beachten Sie dabei bitte die Abstands- und Hygieneregeln sowie die FFP2-Maskenpflicht.