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Bund und Länder haben in einer Videokonferenz am 10. August beschlossen, dass ab Montag, 23. August 2021, neue Regeln in der Corona-Pandemie gelten.
Es besteht demnach ab sofort für alle Ungeimpften ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 eine erweiterte Testpflicht. Wer als Ungeimpfter an einer Veranstaltung teilnehmen, zum Friseur oder im Restaurant essen gehen möchte, muss einen aktuellen Corona-Test vorlegen - das heißt, einen negativen Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist - oder einen negativen PCR-Test, der nicht älter ist als 48 Stunden. Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind von der Regelung weiterhin ausgenommen. Schülerinnen und Schüler, die bei den Schultestungen ohnehin regelmäßig überprüft werden, brauchen keine eigenen Nachweise vorzuzeigen.
Ab dem 11. Oktober sind diese Coronatests nicht mehr kostenlos!
Diese Regel gelten z.B hier:
- In Innenbereichen der Gastronomie
- bei körpernahen Dienstleistunen (Friseur, Massage etc.)
- bei Besuchen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen wie Seniorenheimen
- bei Veranstaltungen (Sport, Kultur, private Feste) in Innenräumen
- bei Sport in Innenräumen (Schwimmbädern, Fitnessstudios)
- Aufenthalt in Hotels. Wer nicht geimpft ist, muss bei Anreise in einem Hotel ein aktuelles Testergebnis mitbringen und dann zwei Mal pro Woche während des Aufenthalts.