Rathaus-Service: Reisepass - Verlust

Ist Ihr deutscher Reisepass unauffindbar oder verloren gegangen, dann müssen Sie den Verlust anzeigen. Die Anzeige ist unverzüglich bei der Ausweisbehörde Ihrer (Wohnort-)Gemeinde zu erstatten.

Ein Wiederauffinden ist ebenfalls der Auweisbehörde anzuzeigen und der bisher verlustige Reisepass vorzulegen. Da im Regelfall ein neues Dokument ausgestellt wird, ist dies unerlässlich, auch um Problemen bei der Verwendung dieser Personaldokumente vorzubeugen.

Steht eine Straftat im Raum, wenden Sie sich an die örtliche Polizeidienststelle.

Fristen

Fristen

Das Abhandenkommen des Reisepasses ist unverzüglich anzuzeigen.

Terminvereinbarung

Terminvereinbarung

Zur Terminvereinbarung kommen Sie hier.

Kosten

Für die Entgegennahme einer Anzeige über das Abhandenkommen eines Reisepasses wird keine Gebühr erhoben.

Hinweise

Wird eine Anzeige bei der Ausweisbehörde nicht oder nicht rechtzeitig erstattet, wird eine Ordnungswidrigkeit begangen, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Rückfragen richten Sie bitte an die Gemeinde Poing, Bürgerbüro (Fachbereich 1 Sachgebiet 1.2), 

Telefon: 

+49 (0) 8121 97 94 150
+49 (0) 8121 97 94 151
+49 (0) 8121 97 94 152
+49 (0) 8121 97 94 153
+49 (0) 8121 97 94 154

bzw. online

( Kontakt Terminvereinbarung Öffnungszeiten ).

Sie finden die zuständige Stelle in der 

Rathausstr. 3, 85586 Poing
Zi. 011 (EG)

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