Rathaus-Service: Bauantrag

Grundsätzlich brauchen Sie für die Errichtung, die Änderung oder Nutzungsänderung einer baulichen Anlage eine Genehmigung. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Genehmigungsfreistellung möglich.

Keine Genehmigung ist erforderlich, wenn die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung nach der Bayerischen Bauordnung verfahrensfrei ist.

Beschreibung

Mit der Änderung des Baurechts in Bayern zum 01.03.2021 hat sich für den Zuständigkeitsbereich der Unteren Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Ebersberg eine grundlegende Änderung in den Zuständigkeiten und im behördlichen Verfahren ergeben. Das Landratsamt Ebersberg ist eines der Pilotlandratsämter, die am digitalen Baugenehmigungsverfahren teilnehmen.

So können Sie ab sofort beim Landratsamt Ebersberg Bauanträge bzw. Unterlagen und Nachweise völlig papierlos in digitaler Form einreichen. Ungeachtet dieser Möglichkeit können Sie aber auch weiterhin alle bauaufsichtlichen Verfahren in Papierform einreichen. Bitte beachten Sie dabei, dass auch die Anträge in Papierform ab sofort direkt beim Landratsamt eingereicht werden müssen.

Dies gilt nicht für Anträge auf Genehmigungsfreistellung, Anträge auf isolierte Abweichung von Satzungen oder isolierte Befreiung von Bebauungsplänen. Diese Anträge sind bei der Gemeinde Poing einzureichen.

Rückfragen richten Sie bitte an die Gemeinde Poing, Planen und Bauen (Fachbereich 3 Sachgebiet 3.1), 

Telefon: 

+49 (0) 8121 97 94 305

bzw. online

( Kontakt Öffnungszeiten ).

Sie finden die zuständige Stelle in der 

Rathausstr. 4, 85586 Poing
Zi. 002 (EG)

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