Rathaus-Service: Film- & Drehgenehmigung beantragen

Für die Durchführung von Film- und Dreharbeiten auf öffentlichem Grund muss vorher eine Genehmigung eingeholt werden.

Beschreibung

Die bei den Dreharbeiten auf öffentlichem Verkehrsgrund notwendigen Verkehrsbeschränkungen sind vorab zu beantragen.
Bei Filmaufnahmen auf Privatgrund ist die Erlaubnis des / der Eigentümer einzuholen.
Mit der Genehmigung ist nicht die Erlaubnis verbunden, Personen zu filmen. Hier gelten die gesetzlichen Bestimmungen und Einschränkungen. Insbesondere wird auf das Kunsturhebergesetz KunstUrhG verwiesen und die Persönlichkeitsrechte, welche sich aus dem Grundgesetz ergibt.
Bei den Arbeiten in den Nachtstunden sind Lärmbelästigungen der Nachbarschaft zu vermeiden. Die Anwohner sind vorab über die Dreharbeiten und die damit verbundenen Einschränkungen (Lärmbelästigungen, Verkehrsbeschränkungen etc.) zu informieren.
 

Schäden, die durch die Dreharbeiten entstehen sind vom Erlaubnisinhaber zu beseitigen. Durch eine Genehmigung werden keinerlei Haftungen durch die Gemeinde Poing übernommen. Insoweit ist diese noch schriftlich mit einem Formular von Haftungen freizustellen.

Unterlagen
  • Haftungsfreistellung
  • Lageplan mit genauer Örtlichkeit der Arbeiten, insbesondere auch Abstellung von Filmset und Fahrzeugen
  • Ggf. Verkehrszeichenplan mit Haltverboten
Fristen

Fristen

Die Antragsstellung muss mindestens zwei Wochen vor Beginn der Dreharbeiten erfolgen.

Kosten

Die Verwaltungskosten liegen zwischen 10,00 € und 150,00 €.

Die Rahmengebühr für gewerbliche Film- und Fotoaufnahmen liegen laut Gebührensatzung für Sondernutzungen zwischen 50,00 € und 250,00 €.

Antragstellung

Die Antragstellung kann online erfolgen.

-> zum Online-Vorgang "Antrag auf Erteilung einer Drehgenehmigung auf öffentlichem Verkehrsgrund"

Das Formular zur Haftungsfreistellung wird Ihnen per E-Mail zugeschickt.

Rechtsgrundlagen

Rückfragen richten Sie bitte an die Gemeinde Poing, Öffentliche Sicherheit und Ordnung (Fachbereich 1 Sachgebiet 1.1), 

Telefon: 

+49 (0) 8121 97 94 141
+49 (0) 8121 97 94 142
+49 (0) 8121 97 94 143

bzw. online

( Kontakt Öffnungszeiten ).

Sie finden die zuständige Stelle in der 

Rathausstr. 3, 85586 Poing
Zi. 405, 407 und 408 (4. OG)

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