Die bei den Dreharbeiten auf öffentlichem Verkehrsgrund notwendigen Verkehrsbeschränkungen sind vorab zu beantragen.
Bei Filmaufnahmen auf Privatgrund ist die Erlaubnis des / der Eigentümer einzuholen.
Mit der Genehmigung ist nicht die Erlaubnis verbunden, Personen zu filmen. Hier gelten die gesetzlichen Bestimmungen und Einschränkungen. Insbesondere wird auf das Kunsturhebergesetz KunstUrhG verwiesen und die Persönlichkeitsrechte, welche sich aus dem Grundgesetz ergibt.
Bei den Arbeiten in den Nachtstunden sind Lärmbelästigungen der Nachbarschaft zu vermeiden. Die Anwohner sind vorab über die Dreharbeiten und die damit verbundenen Einschränkungen (Lärmbelästigungen, Verkehrsbeschränkungen etc.) zu informieren.
Schäden, die durch die Dreharbeiten entstehen sind vom Erlaubnisinhaber zu beseitigen. Durch eine Genehmigung werden keinerlei Haftungen durch die Gemeinde Poing übernommen. Insoweit ist diese noch schriftlich mit einem Formular von Haftungen freizustellen.