Eheschließung – Heiraten in Poing

Das zukünftige Brautpaar muss die Eheschließung im Poinger Standesamt anmelden, damit dieses überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Eheschließung vorliegen.

Für Bürger, die ihren  Wohnsitz in Poing oder Anzing haben, ist ebenfalls das Standesamt in Poing zuständig.

Die Trauung findet im Trausaal der Gemeinde Poing in der Rathausstraße 4 statt (siehe Bild).

Beschreibung

Welches Standesamt für die Anmeldung der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, können sie sich aussuchen, bei welchem der zuständigen Standesämter sie die Eheschließung anmelden wollen.

Die Anmeldung der Eheschließung ist erforderlich, damit das Standesamt feststellen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht (Prüfung der Ehefähigkeit). Der Standesbeamte muss dazu einige Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Anmeldung der Eheschließung bindend. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden ergeben haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Eheschließenden eine Mitteilung des Anmeldestandesamts. Die Eheschließung hat innerhalb von sechs Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Anmeldeverfahren notwendig.

Sind Sie schon 18 Jahre alt?
Beide Eheschließenden müssen volljährig sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
Die frühere Ehe muss durch Tod, Scheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein.
Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so gilt: Eine Auslandsscheidung ist in der Regel nur wirksam, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung ausdrücklich anerkannt wurde. Ausnahmen gelten nur, wenn die Ehe im Heimatstaat beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig den erforderlichen Antrag zu stellen, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und unter Umständen weitere Unterlagen beschafft werden müssen. Bei der Antragstellung ist das Standesamt, bei dem die neue Ehe geschlossen werden soll, gerne behilflich. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen, so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Gerichte und Verwaltungsbehörden bindend, so dass für den Antragsteller ein für allemal klare Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch Tod, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein.
Sind Sie in gerader Linie miteinander verwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?
In diesen Fällen ist eine Ehe ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch Annahme erloschen ist.

Sind Sie Adoptivgeschwister?
In diesem Fall könnte das Familiengericht eine Ausnahme zulassen.

Sind Sie Ausländer?
Ausländer müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis ihrer Heimatbehörde vorlegen. Ist das nicht möglich, muss eine Befreiung durch den Präsidenten des in der Bundesrepublik Deutschland zuständigen Oberlandesgerichts beigebracht werden.

Erst wenn diese Fragen geklärt sind, kann das Standesamt die Ehefähigkeit der Eheschließenden feststellen und einen konkreten Termin für Eheschließung vereinbaren.

Unterlagen

Von Eheschließenden, die beide noch nicht verheiratet waren und volljährig und Deutsche sind:

  • Geburtsurkunde
  • eine Geburtsurkunde gemeinsamer Kinder 
  • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
     

Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:

  • Zusätzlich ein urkundlicher Nachweis über die letzte Ehe oder Lebenspartnerschaft und deren Auflösung (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss). 

Alle Urkunden müssen im Original vorliegen, Fotokopien können nicht anerkannt werden!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderen Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein! Ihr zuständiges Standesamt berät Sie gerne.

Fristen

Fristen

Die Anmeldung einer Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor der Trauung erfolgen.

Weiterhin bestehen keine Fristen für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber meist ein bestimmter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Außerdem ist zu bedenken, dass die Beschaffung der notwendigen Papiere Zeit in Anspruch nehmen kann.

Kosten

Anmeldung der Eheschließung: 55,00 €
Diese Gebühr erhöht sich, wenn z.B. ausländisches Recht zu beachten ist.

Eheschließung nicht bei Anmeldestandesamt: 40,00 €
Eheschließung am Samstag: 60,00 €
Bereitstellung der Audio-Anlage im Trausaal: 5,00 €

Vor Ort sind Barzahlung sowie EC-Kartenzahlung möglich.

Antragstellung

Persönliche Vorsprache der Eheschließenden nach Terminvereinbarung beim Standesamt.
Ist einer der beiden verhindert, kann er den anderen schriftlich ermächtigen, die Eheschließung anzumelden. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Vertreter angemeldet werden.

Trautermine

Trauungen finden von Montag - Freitag von  09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Donnerstags von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr statt.

Außerdem sind für Bürgerinnen und Bürger aus Poing oder Anzing bzw. dem Trauverbund jeweils 1 x im Monat und zwar am vierten Samstag in der Zeit zwischen 10:00 Uhr und 11:30 Uhr Trauungen möglich.

Sie können Ihren Wunschtermin gerne vorab reservieren lassen.

Trauverbund
Das Standesamt Poing ist Mitglied eines Trauverbundes, dem drei weitere Standesämter angehören. Dies sind die Standesämter Kirchheim b. München und Haar (Landkreis München), sowie das Standesamt Vaterstetten (Landkreis Ebersberg).

Dies bedeutet, dass man sich in Vaterstetten am 1. Samstag im Monat, in Kirchheim am 2. Samstag, in Haar am 3. Samstag und in Poing am 4. Samstag, unabhängig vom Wohnort, das Jawort geben kann. Sollte es in einem Monat fünf Samstage geben, dann muss dieser 5. Samstag allerdings aus organisatorischen Gründen entfallen.

Trauung in Anzing:
Die Aufgaben des früheren Standesamts Anzing werden durch das Standesamt Poing erfüllt.

Die Befugnis der von der Gemeinde Anzing zur Standesbeamtin bestellten Bürgermeisterin zur Vornahme von Eheschließungen in Anzing besteht jedoch weiterhin. Diesbezügliche Anfragen richten Sie bitte an die Gemeinde Anzing, Tel. 08121/4744-0.

Für das eigentliche Anmeldeverfahren ist das Standesamt Poing zuständig.

 

Ablauf der Trauung

Die Trauung dauert in der Regel 20 Minuten und findet im Trausaal der Gemeinde Poing statt. Der Trausaal befindet sich in Poing, Rathausstraße 4.

Die Anwesenheit von Trauzeugen ist nicht erforderlich. Wenn Sie es wünschen, können Sie sich das Jawort selbstverständlich im Beisein von einem oder zwei Trauzeugen geben.

Im Trausaal sind Sitzplätze für 38 Personen vorhanden.

Es dürfen gerne Foto- und Videoaufnahmen gemacht werden, soweit dies den Ablauf der Trauung nicht stört.
Im Trausaal befindet sich eine Audio-Anlage, die wir Ihnen gegen eine pauschale Nutzungsgebühr zur Verfügung stellen können.

Wenn Sie sich das Jawort in Anzing geben wollen, informieren Sie sich über den Ablauf und die Örtlichkeiten bitte bei der Gemeinde Anzing unter Tel. 08121/4744-0.  

Skulpturen
Im Trausaal wurden zwei Skulpturen aufgestellt die thematisch zur Verwendung dieses Raumes passen: 1 Paar und eine Familie mit Kind.
Der 1970 geborene Künstler Karl Orth lebt und arbeitet als selbständiger Metallbildhauer in Poing.

Neben Ausstellungen in München, Hamburg und Mannheim waren seine Werke 2009 auch in der Agora Gallery New York, Chelsa zu sehen.  

Rückfragen richten Sie bitte an die Gemeinde Poing, Standesamt (Fachbereich 1 Sachgebiet 1.3), 

Telefon: 

+49 (0) 8121 97 94 160
+49 (0) 8121 97 94 161

bzw. online

( Kontakt Terminvereinbarung Öffnungszeiten ).

Sie finden die zuständige Stelle in der 

Rathausstr. 3
Zi. 011 im Bürgerbüro (EG), Zi. 106 (1. Stock)

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