Rathaus-Service: Geschwisterermäßigung

Die Höhe der Ermäßigung der Elternbeiträge bemisst sich nach Anzahl der gleichzeitig in Kindertageseinrichtungen, in der Mittagsbetreuung und/oder Tagespflege betreuten Kinder einer Familie. Nur die gleichzeitige Betreuung der Geschwisterkinder in einer der genannten Betreuungsformen ist maßgeblich für die Berechnungsgrundlage. Hier werden die Anzahl der Monate, welche die Träger der Gemeinde im Antrag bestätigen zur Berechnung zu Grunde gelegt.

Nicht gewährt wird die Ermäßigung für Kinder, die einen Beitragszuschuss erhalten.

Kinder im Krippenbereich, der Hort- oder Mittagsbetreuung bleiben weiterhin förderfähig. Der Antrag kann hierzu gestellt werden!

Beschreibung

Mit Wirkung ab dem 1. April 2019 werden die Elternbeiträge für die gesamte Kindergartenzeit mit 100 € pro Kind und Monat vom Freistaat Bayern bezuschusst. Der Beitragszuschuss wird mit einer Stichtagsregelung an das Kindergartenjahr gekoppelt. Die Zahlung des Elternbeitragszuschusses beginnt mit dem 1. September des Jahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird und wird bis zur Einschulung gezahlt.

Voraussetzungen

Der Geltungsbereich ist auf alle Kinder mit gewöhnlichem Aufenthalt im Gebiet der Gemeinde Poing beschränkt, die in Kindertageseinrichtungen, in der Mittagsbetreuung und bei Tagespflegeeinrichtungen betreut werden, welche ebenfalls ihren Sitz in der Gemeinde Poing haben.

Unterlagen

Bei Übernahme von Betreuungskosten (teilweise oder vollständig), wird eine Kopie des Bescheid beigefügt. Dieser Nachweis über die Förderung eines Betreuungsplatzes durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe dient zur Berechnungsgrundlage über den Zuschuss. Die Elternbeiträge ermäßigen sich nicht, sofern diese durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe gem. §90 (4) Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) ganz übernommen werden.

Fristen

Fristen

Abgabefrist

Einsendeschluss jeden Jahres ist der 31. Oktober

Kosten

kostenfrei

Antragstellung

Der Antrag zur Geschwisterermäßigung ist jedes Jahr ab 1. August online unter www.poing.de/generationenundbildung abrufbar.

Der Antrag muss schriftlich von den Sorgeberechtigten gestellt werden.

Der Antrag muss von den Trägern der Einrichtung mit Einrichtungsstempel und Unterschrift auf Richtigkeit der Angaben bestätigt werden.

Verfahrensablauf

Die Erstattung erfolgt rückwirkend und bezieht sich auf das abgelaufene Kindergartenjahr. Anträge sind durch die Familien bis spätestens 31. Oktober jeden Jahres an die Gemeinde Poing zu stellen.

Hinweise

Die Ermäßigung der Elternbeiträge ist eine freiwillige Leistung der Gemeinde Poing, die im Rahmen der verfügbaren jährlichen Haushaltsmittel gewährt wird. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Rechtsgrundlagen

Mit der geänderten Richtlinie zur Ermäßigung der Elternbeiträge vom 26.03.2015 wird mit dem familienpolitischen Anspruch, Eltern mit mehreren Kindern in Kindertagesstätten, in der Mittagsbetreuung oder in der Tagespflege finanziell ohne bürokratischen Aufwand zu entlasten, geregelt.

Rückfragen richten Sie bitte an die Gemeinde Poing, Generationen und Bildung (Fachbereich 4 Sachgebiet 4.1), 

Telefon: 

+49 (0) 8121 97 94 401
+49 (0) 8121 97 94 402
+49 (0) 8121 97 94 403

bzw. online

( Kontakt ).

Sie finden die zuständige Stelle in der 

Friedensstraße 3a, 85586 Poing
 

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