Persönliche Beantragung
Die Antragstellung für natürliche, juristische Personen oder Personenvereinigungen erfolgt
- persönlich durch den Gewerbetreibenden/ Gesellschafter/ gesetzlichen Vertreter/ einen einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer
- bei der Meldebehörde des Wohnsitzes
- oder Sitz des Betriebes (zuständige Gewerbebehörde)
- der Antragsteller hat seine Identität nachzuweisen
Eine Vertretung durch einen Bevollmächtigten, z.B. Rechtsanwalt oder Ehegatten ist nicht möglich.
Schriftliche Antragstellung
In einem formlosen Antragsschreiben an die zuständige Behörde sind folgende Daten anzugeben:
- Geburtsdatum
- Geburtsname
- Geburtsort
- ggf. abweichender Familienname
- Vorname(n)
- Staatsangehörigkeit
- Anschrift
- Unterschrift
Die Unterschrift auf dem Antragsschreiben muss amtlich oder öffentlich beglaubigt sein.
Der Antrag kann nicht telefonisch gestellt werden.
Online Portal des Bundesamt für Justiz
Es besteht auch die Möglichkeit, die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz zu beantragen. Hierfür werden der neue elektronische Personalausweis bzw. ein elektronischer Aufenthaltstitel mit aktivierter eID-Funktion und ein Kartenlesegerät benötigt.