Rathaus-Service: Gewerbezentralregisterauszug

Gewerbezentralregisterauszug (GZR) - Allgemein

Das Gewerbezentralregister wird beim Bundesamt für Justiz in Bonn geführt.

Das Gewerbezentralregister ist kein Register, welches sämtliche Gewerbetreibende der Bundesrepublik Deutschland erfasst.

Der Inhalt des Gewerbezentralregisters ergibt sich aus § 149 Abs. 2 der Gewerbeordnung (GewO).
Danach sind vier Gruppen von Eintragungen zu unterscheiden

  • Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahmen von Erlaubnissen, Konzessionen etc.)
  • um ein Unterlaufen derartiger Untersagungs- oder Rücknahmeverfahren zu verhindern,
    Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme- oder Widerrufsverfahrens
  • Bußgeldentscheidungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten
  • bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Straftaten

Deshalb wird das Gewerbezentralregister unterteilt nach natürlichen und juristischen Personen geführt.

Form der Antragstellung

Persönliche Beantragung

Die Antragstellung für natürliche, juristische Personen oder Personenvereinigungen erfolgt

  • persönlich durch den Gewerbetreibenden/ Gesellschafter/ gesetzlichen Vertreter/ einen einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer
  • bei der Meldebehörde des Wohnsitzes
  • oder Sitz des Betriebes (zuständige Gewerbebehörde)
  • der Antragsteller hat seine Identität nachzuweisen


Eine Vertretung durch einen Bevollmächtigten, z.B. Rechtsanwalt oder Ehegatten ist nicht möglich.

 

Schriftliche Antragstellung

In einem formlosen Antragsschreiben an die zuständige Behörde sind folgende Daten anzugeben:

  • Geburtsdatum
  • Geburtsname
  • Geburtsort
  • ggf. abweichender Familienname
  • Vorname(n)
  • Staatsangehörigkeit
  • Anschrift
  • Unterschrift
    Die Unterschrift auf dem Antragsschreiben muss amtlich oder öffentlich beglaubigt sein.


Der Antrag kann nicht telefonisch gestellt werden.

 

Online Portal des Bundesamt für Justiz

Es besteht auch die Möglichkeit, die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz zu beantragen. Hierfür werden der neue elektronische Personalausweis bzw. ein elektronischer Aufenthaltstitel mit aktivierter eID-Funktion und ein Kartenlesegerät benötigt.

Benötigte Unterlagen

Unterlagen bei persönlicher Beantragung

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Wird der Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde beantragt, sind die Postadresse der anfordernden Behörde sowie der Verwendungszweck anzugeben.
  • Bei Antragstellung für eine juristische Person ist jeweils der
    -Handelsregisterauszug
    -Vereinsregisterauszug
    -Genossenschaftsregisterauszug
    vorzulegen.

 

Unterlagen bei sonstiger Antragstellung

  • Über das Online-Portal des Bundesamt für Justiz:
    -neuer elektronischer Personalausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel mit aktivierter eID-Funktion
    -Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes oder
    -AusweisApp2
    -digitales Erfassungsgerät, um Nachweise in das Portal hochzuladen

  • Schriftliche Antragstellung
    -formlose Anschreiben an die zuständige Behörde
    -Unterschrift; muss amtlich oder öffentlich beglaubigt sein
    -Gebührenbegleichung vorab mit der jeweils zuständigen Behörde klären
Gebühr & Zahlungsarten

13,00 Euro

Barzahlung
EC-Karte

Bearbeitungszeit

Bis zu 20 Arbeitstage

Terminvereinbarung

Terminvereinbarung

Zur Terminvereinbarung kommen Sie hier.

Rückfragen richten Sie bitte an die Gemeinde Poing, Bürgerbüro (Fachbereich 1 Sachgebiet 1.2), 

Telefon: 

+49 (0) 8121 97 94 150
+49 (0) 8121 97 94 151
+49 (0) 8121 97 94 152
+49 (0) 8121 97 94 153
+49 (0) 8121 97 94 154

bzw. online

( Kontakt Terminvereinbarung Öffnungszeiten ).

Sie finden die zuständige Stelle in der 

Rathausstr. 3, 85586 Poing
Zi. 011 (EG)

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