Eine stimmberechtigte Person, die im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann auf Antrag einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen erhalten.
Der Antragsvordruck befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Sie können den Antrag auch online stellen oder ein Fax (08121/9794-6150) an uns richten.
Wer die Briefwahlunterlagen für eine andere Person in Empfang nehmen will, muss durch eine Vollmacht nachweisen, dass er hierzu berechtigt ist.
Wahlscheine bzw. Briefwahlunterlagen können jedoch nur bis
Freitag, den 21. Februar 2025, 15:00 Uhr
bei der Gemeinde Poing, Rathausstr. 3, Zi. 010 schriftlich oder persönlich, nicht aber telefonisch beantragt werden.
Bitte beachten Sie dabei, Ihren Antrag rechtzeitig zu stellen, damit die Briefwahlunterlagen per Postversand Sie auch zuverlässig noch vor dem Wahltag erreichen.
Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung oder wenn ohne Verschulden die Antrags- oder Einspruchsfrist versäumt wurde, können Wahlscheine bzw. Briefwahlunterlagen noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr beantragt werden. In diesem Falle wenden Sie sich dann bitte an die Wahlleitung in der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße, Rathausstr. 3a, Tel. 08121/9794-0.
Briefwähler sollten jedoch darauf achten, dass ihr Wahlbrief so rechtzeitig an die Gemeinde Poing zurückgesandt wird, dass dieser spätestens am Wahltag, bis 18:00 Uhr, bei uns eingeht. Er kann auch in den Hausbriefkasten des Rathauses eingeworfen oder persönlich hier abgegeben werden. Am Wahlsonntag werden Wahlbriefe bis spätestens 18:00 Uhr von der Wahlleitung in der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße, Rathausstr. 3a, entgegengenommen.
Bitte beachten Sie, dass der Hausbriefkasten am Rathaus, Rathausstr. 3 am Wahlsonntag zuletzt um 18:00 Uhr geleert wird. Wahlbriefe, die danach eingehen, werden nicht mehr ausgewertet.