Bundestagswahl 2025

Allgemeinde Informationen

Am Sonntag, den 23. Februar 2025 sind die Wahlberechtigten in der Bundesrepublik Deutschland zum 21. Mal aufgerufen, ihre Abgeordneten für den Deutschen Bundestag zu bestimmen.

In den Einzelwahlkreisen werden die Abgeordneten in Direktwahl über die Erststimme gewählt. Für das Kräfteverhältnis der Parteien im Parlament ist jedoch die Zweitstimme entscheidend.

Der Bundestag hat unter anderem folgende Aufgaben:
- er wählt den Bundeskanzler/die Bundeskanzlerin auf Vorschlag des Bundespräsidenten,
- er bringt Gesetzentwürfe ein, berät darüber und verabschiedet sie,
- er besitzt Kontrollfunktionen (z.B. Anfragen an die Regierung, Beantragung von Untersuchungsausschüssen)

Wahlberechtigte

Wahlberechtigte können an der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie im Inland in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind. Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht im Inland für eine Wohnung gemeldet sind, müssen die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen.

Das hierfür erforderliche Antragsformular auf den Seiten der Bundeswahlleiterin Antragsformular für Deutsche im Ausland heruntergeladen werden.

Dort sind auch weitergehende Informationen zu finden.

Es wird empfohlen, den Antrag möglichst frühzeitig an die Gemeindebehörde zu senden. Dies kann auch jetzt schon erfolgen.

Wahlhelfer

Sie möchten uns als Wahlhelfer bei der Bundestagswahl unterstützen? Vielen Dank für Ihr Interesse. Wir haben inzwischen die Einteilung unserer Wahlhelfer bereits abgeschlossen und benötigen keine weitere Unterstützung.

Informationen zur Stimmabgabe

Wahlrecht

Wahlrecht

Wahlberechtigt sind ca. 11.000 Poinger Bürgerinnen und Bürger.

Das sind
- alle Deutschen, die
- am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland einen
 Wohnsitz haben und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch Auslandsdeutsche.

Antragsformulare für die Eintragung in das Wählerverzeichnis (gilt gleichzeitig als Antrag auf Erteilung von Briefwahlunterlagen) können im Internet unter Deutsche im Ausland - Die Bundeswahlleiterin heruntergeladen werden. Dort sind auch weitergehende Informationen zu finden.

Der Antrag muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl bei der letzten Wohnsitzgemeinde in Deutschland eingehen.

Sein Wahlrecht kann nur ausüben, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Jeder Wahlberechtigte erhält eine Wahlbenachrichtigung.

Sie können sich auch telefonisch unter
08121/9794-150, -151, -152, -153 oder -154
und am Wahlsonntag, ab 8:00 Uhr unter 08121/9794-0
erkundigen, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind und wo sich Ihr Abstimmungsraum befindet.

Bitte bewahren Sie Ihre Wahlbenachrichtigung sorgfältig auf und bringen Sie diese zur Wahl mit!

Wählerverzeichnis

Wählerverzeichnis

Das Wählerverzeichnis liegt vom 03.02.2025 – 07.02.2025, während der Dienststunden, im Rathaus, Zi. 010 zur Einsicht aus.

Wer im Wählerverzeichnis nicht eingetragen ist, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, muss Beschwerde gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will sein Stimmrecht nicht ausüben zu können.

Dies kann persönlich oder schriftlich im Rathaus, Zi.010 erfolgen.

Die Einspruchsfrist endet am Freitag, den 07. Februar 2025, 12:30 Uhr.
 

Einteilung der Wahlbezirke

Einteilung der Wahlbezirke

Es wurden sieben allgemeine Wahlbezirke für die Urnenwahl und sechs Wahlbezirke für die Briefwahl gebildet.
Drei der Urnenwahlbezirke und alle sechs Briefwahlbezirke sind in der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße in der Rathausstraße 3a untergebracht und barrierefrei zugänglich. Die vier weiteren Urnenwahlbezirke befinden sich in der Anni-Pickert-Grund- und Mittelschule an der Gruber Straße 4. Diese sind ebenfalls barrierefrei zugänglich.

Die Abstimmung dauert von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Auf der Wahlbenachrichtigung sind der Wahlbezirk und der Abstimmungsraum angegeben, in dem das Stimmrecht ausgeübt werden kann.
Um Ihnen unnötige Wege zu ersparen und dem Wahlvorstand seine Arbeit zu erleichtern, bitten wir Sie, Ihre Wahlbenachrichtigung oder den Wahlschein und Ihren Ausweis zur Abstimmung mitzubringen.

 

Briefwahl

Briefwahl

Eine stimmberechtigte Person, die im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann auf Antrag einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen erhalten.

Der Antragsvordruck befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Sie können den Antrag auch online stellen oder ein Fax (08121/9794-6150) an uns richten.

Wer die Briefwahlunterlagen für eine andere Person in Empfang nehmen will, muss durch eine Vollmacht nachweisen, dass er hierzu berechtigt ist.

Wahlscheine bzw. Briefwahlunterlagen können jedoch nur bis

Freitag, den 21. Februar 2025, 15:00 Uhr

bei der Gemeinde Poing, Rathausstr. 3, Zi. 010 schriftlich oder persönlich, nicht aber telefonisch beantragt werden.

Bitte beachten Sie dabei, Ihren Antrag rechtzeitig zu stellen, damit die Briefwahlunterlagen per Postversand Sie auch zuverlässig noch vor dem Wahltag erreichen.

Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung oder wenn ohne Verschulden die Antrags- oder Einspruchsfrist versäumt wurde, können Wahlscheine bzw. Briefwahlunterlagen noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr beantragt werden. In diesem Falle wenden Sie sich dann bitte an die Wahlleitung in der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße, Rathausstr. 3a, Tel. 08121/9794-0.

Briefwähler sollten jedoch darauf achten, dass ihr Wahlbrief so rechtzeitig an die Gemeinde Poing zurückgesandt wird, dass dieser spätestens am Wahltag, bis 18:00 Uhr, bei uns eingeht. Er kann auch in den Hausbriefkasten des Rathauses eingeworfen oder persönlich hier abgegeben werden. Am Wahlsonntag werden Wahlbriefe bis spätestens 18:00 Uhr von der Wahlleitung in der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße, Rathausstr. 3a, entgegengenommen.
Bitte beachten Sie, dass der Hausbriefkasten am Rathaus, Rathausstr. 3 am Wahlsonntag zuletzt um 18:00 Uhr geleert wird. Wahlbriefe, die danach eingehen, werden nicht mehr ausgewertet.
 

Wie wird gewählt?

Wie wird gewählt?

Jeder Wähler hat zwei Stimmen.

Die Erststimme gilt dem Kandidaten im jeweiligen Wahlkreis. 

Die letztlich für die Mandatsverteilung entscheidende Zweitstimme fällt der Landesliste einer Partei zu. Der Wähler kann beide Stimmen unabhängig voneinander vergeben.

Die Stimmabgabe muss persönlich und geheim erfolgen. Die Bundeswahlordnung verbietet ausdrücklich auch das Fotografieren oder Filmen in der Wahlkabine.
 

Ermittlung des Wahlergebnisses

Nach Schließung der Wahllokale, um 18.00 Uhr, wird mit der Auszählung der Stimmen begonnen. Da die Ergebnisermittlung öffentlich ist, hat jedermann Zutritt zu den Wahllokalen, soweit dadurch der Ablauf nicht gestört wird.

Kontakt

Rückfragen richten Sie bitte an die Gemeinde Poing, Wahlen (Fachbereich 1 Sachgebiet 1.2), 

Telefon: 

+49 (0) 8121 97 94 150
+49 (0) 8121 97 94 151

bzw. online

( Kontakt Öffnungszeiten ).

Sie finden die zuständige Stelle in der 

Rathausstr. 3, 85586 Poing
Zi. 011 (EG)

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