Rathaus-Service: Grabstätte - Beantragung Nutzungsrecht

Nach der Vergabe einer Grabstätte auf einem gemeindlichen Friedhof räumt die Gemeinde dem Antragsteller ein befristetes, gebührenpflichtiges Nutzungsrecht ein.

Beschreibung

Vor der Beisetzung muss bei der Gemeinde ein Grabnutzungsrecht beantragt werden. Die nähere Ausgestaltung dieses Nutzungsverhältnisses regelt die Friedhofssatzung.

Das Nutzungsrecht wird auf 12 Jahre erworben und endet in der Regel mit Ablauf der Nutzungsdauer.

Auf Antrag kann die Gemeinde, nach Ablauf dieser Frist, das Nutzungsrecht um jeweils weitere 12 Jahre verlängern.

Der gemeindliche Friedhof verfügt über folgende Arten von Grabstätten:
Einzelgräber, Doppelgräber, Urnengräber, Urnennischen und Urnengräber im Bestattungsgarten.

Voraussetzungen

Das Nutzungsrecht an einer Grabstätte kann nur von einer Person, die ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in Poing hat, erworben werden. Auswärtige Personen können das Nutzungsrecht erwerben, wenn der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz in Poing hatte. Es kann auf eine andere Person mit deren Einwilligung übertragen werden und ist nach dem Tod des Nutzungsberechtigten durch Verfügung oder gesetzliche Erbfolge übertragbar.

Auf den Erwerb oder die Reservierung einer Grabstätte besteht vor dem Eintritt eines Todesfalles grundsätzlich kein Anrecht.

Unterlagen

Auf Verlangen sind Nachweise darüber vorzulegen, dass der Graberwerber das Totenfürsorgerecht besitzt bzw. der Totenfürsorgeberechtigte mit dem Graberwerb einverstanden ist.

Fristen

Fristen

Das Nutzungsrecht an einer Grabstätte muss am Tag der Beisetzung bestehen. Die Verlängerung des Nutzungsrechts muss vor Ablauf der bisherigen Nutzungsdauer beantragt werden.

Kosten

Die Höhe der jeweiligen Grabnutzungsgebühren richten sich nach der Friedhofsgebührensatzung in der jeweils geltenden Fassung; s. hierzu bei "weiterführende Links"

Antragstellung

Der Antrag auf Erwerb eines Grabnutzungsrechts kann mündlich oder schriftlich erfolgen.

Terminvereinbarung

Terminvereinbarung

Zur Terminvereinbarung kommen Sie hier.

Verfahrensablauf

Nach Einräumung des Nutzungsrechts erhält der Graberwerber einen Abdruck der Friedhofssatzung und der Friedhofsgebührensatzung sowie eine Urkunde über den Graberwerb und einen Gebührenbescheid.

Rückfragen richten Sie bitte an die Gemeinde Poing, Standesamt (Fachbereich 1 Sachgebiet 1.3), 

Telefon: 

+49 (0) 8121 97 94 160
+49 (0) 8121 97 94 161

bzw. online

( Kontakt Terminvereinbarung Öffnungszeiten ).

Sie finden die zuständige Stelle in der 

Rathausstr. 3
Zi. 011 im Bürgerbüro (EG), Zi. 106 (1. Stock)

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