Rathaus-Service: Hundesteuer - An-/Abmeldung

Hunde, die älter als vier Monate sind und im Gemeindegebiet Poing gehalten werden, müssen bei der Gemeinde Poing angemeldet werden.

Die Hundesteuer beträgt ab 01.01.2021 für das Halten eines jeden Hundes 60 Euro.
Das Halten eines Kampfhundes wird mit 400 Euro besteuert.

Umzüge, Wegzüge oder das Ende der Hundehaltung sind in einer Hundesteuerabmeldung anzuzeigen.

Alle Details und Regelungen zur Hundesteuer finden Sie in der Hundesteuersatzung (s. weiterführende Links)

Unterlagen

Bei der Anmeldung zur Hundesteuer sowie bei der Abmeldung eines Hundes sind keine weiteren Unterlagen erforderlich.

Kosten

Für die Bearbeitung der An- oder Abmeldung zur Hundesteuer fallen keine Kosten an.

Antragstellung

Anmeldung zur Hundesteuer (online-Vorgang)

Abmeldung Hund (online-Vorgang)

Verfahrensablauf

Nach der Anmeldung Ihres Hundes erhalten Sie eine Hundemarke. Diese wird Ihnen zusammen mit dem Hundesteuerbescheid per Post übermittelt. 
Die Hundemarke ist vom Hund zu tragen bzw. vom Hundehalter auf Verlangen vorzuzeigen.

Hinweis

Bei der Hundesteuer handelt es sich um eine Jahressteuer. Eine teilweise Rückerstattung, bei etwaigem Wegzug / Aufgeben der Hundehaltung etc., erfolgt daher nicht. 
Eine Anrechnung von bereits bezahlter Hundesteuer in einer anderen Gemeinde / Stadt, ist für das Jahr des Zuzuges unter zeitnaher Vorlage eines entsprechenden Nachweises, möglich.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Steuerbefreiung oder -ermäßigung möglich (z.B. für einen ausgebildeten Rettungshund  oder den ausgebildeten Führhund eines Blinden).
Näheres ergibt sich aus der Hundesteuersatzung (s. weiterführende Links).

Rückfragen richten Sie bitte an die Gemeinde Poing, Steuern und Abgaben (Fachbereich 2 ), 

Telefon: 

+49 (0) 8121 97 94 220
+49 (0) 8121 97 94 221
+49 (0) 8121 97 94 201

bzw. online

( Kontakt Öffnungszeiten ).

Sie finden die zuständige Stelle in der 

Rathausstr. 3, 85586 Poing
Zi. 104 & 106 (1. OG)

.