Rathaus-Service: Lärmschutz

Die Gemeinde Poing hat mit dem Erlass einer Verordnung über die zeitliche Beschränkung ruhestörender Haus- oder Gartenarbeiten und über die Benutzung von Musikinstrumenten, Tonübertragungs- und Wiedergabegeräten vom 28.11.2014 eigene Regelungen zum Lärmschutz getroffen.

Beschreibung

Die Verordnung der Gemeinde Poing können Sie auf der Homepage der Gemeinde Poing – Ortsrecht – Öffentliche Sicherheit und Ordnung – Lärmschutz einsehen.

 

Des Weiteren finden hier die Vorschriften des Bundesimmissionsgesetztes (BImSchG) und die 32. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (32. BImSchV) Anwendung.

Rechtsgrundlagen

Art. 7 Bayerisches Immissionsschutzgesetz (BayImSchG)

Rückfragen richten Sie bitte an die Gemeinde Poing, Öffentliche Sicherheit und Ordnung (Fachbereich 1 Sachgebiet 1.1), 

Telefon: 

+49 (0) 8121 97 94 141
+49 (0) 8121 97 94 142
+49 (0) 8121 97 94 143

bzw. online

( Kontakt Öffnungszeiten ).

Sie finden die zuständige Stelle in der 

Rathausstr. 3, 85586 Poing
Zi. 405, 407 und 408 (4. OG)

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