Rathaus-Service: Bescheinigung Meldestatus

Meldebestätigung

Bei einer Anmeldung / Ummeldung oder Abmeldung erhält jede meldepflichtige Person unentgeltlich eine schriftliche Bestätigung; eine amtliche Meldebestätigung. Diese dient lediglich zum Nachweis der Wohnung und enthält Daten zu
-Familiennamen, Vornamen
-Doktorgrad
-Geburtsdatum
-Einzugsdatum, Auszugsdatum, Datum der An-/Abmeldung, Anschrift und Status der Wohnung (alleinige Wohnung, Haupt-/Nebenwohnung)
 

Meldebescheinigung

Von verschiedenen Stellen und Behörden werden Bescheinigungen über den Meldestatus, Lebensnachweis, Aufenthaltsdauer, Familienzugehörigkeit, etc. einer Personen gefordert.

Einfache Meldebescheinigung

Auf Antrag wird eine aktuelle - kostenpflichtige - Meldebescheinigung ausgestellt. Der Antrag kann bei der Gemeinde gestellt werden, in der sie gemeldet sind.
Die einfache Meldebescheinigung benötigen Sie z. B. für die Führerschein-/Zulassungsstelle, Ausländerbehörde, etc. .

Eine Meldebescheinigung enthält Angaben zu

- Familiennamen, frühere Namen, Vornamen
- evtl. Doktorgrad, Ordensname, Künstlername
- Geburtsdatum und –ort, ggf. Geburtsstaat
- derzeitige Anschriften (ohne Einzugs-/Auszugsdatum)

Die Ausstellung einer melderechtlichen Bescheinigung kann persönlich, schriftlich oder online beantragt werden.

Gebühr: 5,00 Euro
Zahlung vor Ort: bar / EC-Karte
Zahlung online: giropay / Kreditkarte

Erweiterte Meldebescheinigung

Auf Antrag kann je nach Verwendungszweck eine Meldebescheinigung ausgestellt werden, die weitere Daten enthalten darf:

- gesetzlicher Vertreter, Ehegatte und minderjährige Kinder jeweils mit Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Anschrift
- derzeitige Staatsangehörigkeiten
- frühere Anschriften
- Einzugsdatum/Auszugsdatum
- Familienstand

Die Ausstellung einer erweiterten melderechtlichen Bescheinigung kann persönlich, schriftlich oder online beantragt werden.

Gebühr: 5,00 Euro
Zahlung vor Ort: bar / EC-Karte
Zahlung online: giropay / Kreditkarte

Terminvereinbarung

Terminvereinbarung

Zur Terminvereinbarung kommen Sie hier.

Rückfragen richten Sie bitte an die Gemeinde Poing, Bürgerbüro (Fachbereich 1 Sachgebiet 1.2), 

Telefon: 

+49 (0) 8121 97 94 150
+49 (0) 8121 97 94 151
+49 (0) 8121 97 94 152
+49 (0) 8121 97 94 153
+49 (0) 8121 97 94 154

bzw. online

( Kontakt Terminvereinbarung Öffnungszeiten ).

Sie finden die zuständige Stelle in der 

Rathausstr. 3, 85586 Poing
Zi. 011 (EG)

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