Rathaus-Service: Obdachlosenunterbringung

Zur vorübergehenden Unterbringung Obdachloser unterhält die Gemeinde Poing Obdachlosenunterkünfte als öffentliche Einrichtung. Es handelt sich dabei um Gemeinschaftsunterkünfte.

Beschreibung

Die Einrichtungen dienen grundsätzlich zu Wohnzwecken, insbesondere für die Unterbringung von Personen, die aktuell ohne Unterkunft sind und denen es nicht gelingt, sich aus eigenen Kräften anderweitig Unterkunft zu verschaffen.

Die vorübergehende Unterbringung in den gemeindlichen Obdachlosennotunterkünften dient dazu, akute Gefahr für Leib und Leben der Betroffenen zu beseitigen.

Die betroffenen Personen sind verpflichtet, während des Aufenthalts in der gemeindlichen Einrichtung bei der Beschaffung von regulärem Wohnraum nach Kräften mitzuwirken.

Voraussetzungen

Die Zuständigkeit für die Unterbringung liegt bei der Kommune, in welcher sich die obdachlose Person, unabhängig von ihren Meldeverhältnissen, vor Eintritt der Obdachlosigkeit, aufgehalten hat. Nicht obdachlos ist, wer freiwillig ohne Unterkunft ist, wer andernorts über Wohnraum verfügt oder wer aus eigenen Mitteln in der Lage ist, Unterkunftsräume anzumieten.

Unterlagen

Zur Vorsprache bei der Obdachlosenbehörde sind folgende Unterlagen mitzubringen:

-Personalausweis oder Reisepass

-Krankenversicherungskarte

-Nachweise, welche zur Obdachlosigkeit geführt haben

(z. B. Zwangsräumungsbescheid)

-ggf. Arbeitsvertrag

-ggf. Bescheid über Leistungsbezug

Fristen

Fristen

Zuweisungsbescheide werden i.d.R. jeweils auf einen Monat befristet ausgestellt.

Spätestens drei Tage vor Ablauf ist der Benutzer verpflichtet, einen neuen Antrag zu stellen und dabei nachzuweisen, dass immer noch Obdachlosigkeit vorliegt.

Kosten

Für die Unterbringung werden monatliche Nutzungsgebühren entsprechend der Obdachlosenunterkunftsgebührensatzung in der jeweils geltenden Satzung erhoben.

Antragstellung

Die drohende oder bereits eingetretene Obdachlosigkeit ist bei der zuständigen Obdachlosenbehörde durch persönliche Vorsprache vorzutragen und ist entsprechend zu belegen.

Terminvereinbarung

Terminvereinbarung

Sie können sich hier einen Termin zu einer telefonischen Vorab-Beratung buchen. 

Verfahrensablauf

Nach Prüfung sowie Feststellung der Obdachlosigkeit erhält die betroffene Person einen Zuweisungsbescheid und einen Zimmerschlüssel. Grundlage dafür ist die Obdachlosenunterbringungssatzung in der jeweils geltenden Fassung.

Rückfragen richten Sie bitte an die Gemeinde Poing, Sozialwesen (Fachbereich 1 Sachgebiet 1.3), 

Telefon: 

+49 (0) 8121 97 94 162
+49 (0) 8121 97 94 161
+49 (0) 8121 97 94 160

bzw. online

( Kontakt Terminvereinbarung Öffnungszeiten ).

Sie finden die zuständige Stelle in der 

Rathausstr. 3, 85586 Poing
Zi. 011 EG (Zugang durch Bürgerbüro) bzw. Zi. 106 (1. Stock)

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