Die Gemeinde Poing hat mit dem Erlass einer Richtlinie zur Aufstellung von Plakaten, Transparenten, Werbeträgern auf öffentlichen Straßen und gemeindlichen Grundstücken das Anbringen von Plakaten geregelt.
Diese Verwaltungsrichtlinie können Sie auf der Homepage der Gemeinde Poing – Ortsrecht – Öffentliche Sicherheit und Ordnung – Aufstellung von Plakaten, Transparenten, Werbeträger auf öffentlichen Straßen und gemeindlichen Grundstücken einsehen.
Ein vorsätzlicher oder fahrlässiger Verstoß gegen diese Verwaltungsrichtlinie stellt als unerlaubte Sondernutzung eine Ordnungswidrigkeit dar, die gemäß Art. 66 Nr. 2 BayStrWG mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Daneben hat die Gemeinde die Möglichkeit, die Beseitigung des Anschlages zu verlangen bzw. die Anschläge kostenpflichtig zu entfernen.
Bitte beachten Sie auch, dass je nach Art, Größe und Ort des Anschlages unter Umständen besondere weitere Einschränkungen greifen können. Dies gilt insbesondere für
- Anlagen zur Wirtschaftswerbung, die unter Umständen baugenehmigungspflichtig sind,
- Plakatständer im Verkehrsraum, die den Fahrverkehr nicht behindern dürfen und unter Umständen einer straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis bedürfen