Bei Altersrenten sollte der Antrag möglichst 3 Monate vor Erreichen der Altersgrenze gestellt werden.
Sollte das Versicherungskonto bislang nicht geklärt sein, empfiehlt es sich, den Rentenantrag ca. ½ Jahr vor Rentenbeginn zu stellen und dabei die noch fehlenden Versicherungszeiten nachzuweisen.
Dies gilt auch, wenn Versicherungszeiten im Ausland zurückgelegt und diese bislang noch nicht geltend gemacht wurden.
Hinterbliebenenrente wird grundsätzlich vom Todestag an gewährt. Wird Hinterbliebenenrente erst später als 12 Kalendermonate nach dem Tod des Versicherten beantragt, so kann sie erst ab dem Beginn des Monats gezahlt werden, in dem der Antrag gestellt wurde.