Rathaus-Service: Rundfunkgebührenbefreiung

Bürger und Bürgerinnen können für ihre Wohnung eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht bzw. eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio beantragen.

Voraussetzungen

Für die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht bzw. für eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrages muss eine der folgenden Voraussetzungen vorliegen:

-Sie erhalten Sozialleistungen,

-Ausbildungsförderung oder

-haben gesundheitliche Einschränkungen

Unterlagen

Zum Antrag beim ARD, ZDF und Deutschlandradio Beitragsservice sind folgende Unterlagen erforderlich:

-ausgefüllte Antragsunterlagen

-jeweiliger Nachweis, der auf den angegebenen Antragsgrund zutrifft (z.B. Sozialleistungsbescheid, Schwerbehindertenausweis)

Fristen

Fristen

Sie erhalten die Befreiung/Ermäßigung ab dem auf dem Bewilligungsbescheid / der Bescheinigung genannten Leistungsbeginn, wenn Sie den Antrag binnen zwei Monaten einreichen, nachdem der Bescheid erstellt wurde. Maßgeblich ist das Erstellungsdatum des Bescheides und nicht das Ausstellungsdatum der Bescheinigung.

Geht der Antrag erst nach Ablauf der zwei Monate bei dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ein, erfolgt die Befreiung/Ermäßigung ab dem Folgemonat nach Eingang des Antrags.

Kosten

Es werden keine Kosten erhoben.

Antragstellung

Die erforderlichen Antragsunterlagen erhalten Sie im Rathaus, Zi. 005 od. 006. Alternativ können Sie Ihren Antrag auch online stellen (siehe „weiterführende Links“).

Die ausgefüllten Antragsunterlagen müssen anschließend beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice eingereicht werden.

Terminvereinbarung

Terminvereinbarung

Sie können sich hier einen Termin zu einer telefonischen Vorab-Beratung buchen. 

Verfahrensablauf

Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio entscheidet nach Einreichen Ihres Antrags über diesen.

Weitere Auskünfte erteilt ebenfalls der Beitragsservice und beantwortet Ihre Fragen.

weiterführende Links

Rückfragen richten Sie bitte an die Gemeinde Poing, Sozialwesen (Fachbereich 1 Sachgebiet 1.3), 

Telefon: 

+49 (0) 8121 97 94 162
+49 (0) 8121 97 94 161
+49 (0) 8121 97 94 160

bzw. online

( Kontakt Terminvereinbarung Öffnungszeiten ).

Sie finden die zuständige Stelle in der 

Rathausstr. 3, 85586 Poing
Zi. 011 EG (Zugang durch Bürgerbüro) bzw. Zi. 106 (1. Stock)

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