Beide Förderungsarten setzen voraus, dass die Bewerber einen gültigen Wohnberechtigungsschein besitzen. Seine Erteilung orientiert sich am Familieneinkommen des Antragsellers. Zuständig für die Berechnung und Erteilung der Wohnberechtigungsscheine ist das Landratsamt Ebersberg.
Bewerber, welche außerhalb des Landkreises Ebersberg wohnen, müssen beim zuständigen Landratsamt (z. B. Erding) den allgemeinen Wohnberechtigungsschein beantragen.
Eine Kopie des allgemeinen Wohnberechtigungsscheines sollten Bewerber dann an das Landratsamt Ebersberg weiterleiten. Mit Erhalt des allgemeinen Wohnberechtigungsscheines können diese dann dort registriert und somit bei dem Auswahlverfahren der Mieter berücksichtigt werden.
Sollte ein Bewerber in einem anderen Bundesland wohnen, muss dieser den allgemeinen Wohnberechtigungsschein beim Landratsamt Ebersberg beantragen.