Rathaus-Service: Umzug Wohnsitz (innerhalb der Gemeinde)

Wenn Sie innerhalb der Gemeinde umziehen, müssen Sie sich bei der Meldebehörde (Gemeinde Poing - Bürgerbüro) ummelden.

Beschreibung

Wenn Sie innerhalb der Gemeinde ihren Wohnsitz wechseln (umziehen), sind sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde umzumelden.

Ehegatten, Lebenspartner und Familienangehörige mit denselben bisherigen und künftigen Wohnungen können sich gemeinsam anmelden; es genügt, wenn einer der Meldepflichtigen die Anmeldung vornimmt.

Personen unter 16 Jahren müssen von demjenigen angemeldet werden, in dessen Wohnung die Personen unter 16 Jahren einziehen. Hat eine minderjährige Person mehrere Wohnungen im Inland, so ist die Hauptwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung des bzw. der Personensorgeberechtigten.

Sofern für eine volljährige Person ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt ist, der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt diesem die Ummeldung.

Unterlagen
  • Bestätigung des Wohnungsgebers (z.B. Ihres Vermieters oder der Hausverwaltung) -> Wohnungsgeberbestätigung
  • Ausweisdokumente (Pass und/oder Personalausweis)
  • bei Ummeldung von Familienangehörigen: sämtliche Ausweisdokumente der jeweiligen Personen
Fristen & Bearbeitungsdauer

Fristen & Bearbeitungsdauer

Die Ummeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgen.

Die Bearbeitung erfolgt bei persönlicher Vorsprache sofort. Die Bearbeitungsdauer für die elektronische Anmeldung liegt bei ca. 3 Tagen.

Kosten

Für die Anmeldung bei der Meldebehörde werden keine Gebühren erhoben.

Antragstellung

1. Persönliche Ummeldung

Für die persönliche Ummeldung sprechen Sie bitte bei der Gemeinde Poing (Bürgerbüro) vor. Bringen Sie die erforderlichen Unterlagen (s. “Unterlagen”) mit. Gerne können Sie für Ihren Besuch einen Termin vereinbaren.

 

2. Elektronische Ummeldung

Für die Nutzung der elektronischen Anmeldung identifizieren Sie sich zunächst im Onlinedienst über ein BayernID- oder BundID-Konto mittels Personalausweis oder eID-Karte für (nichtdeutsche) EU-Bürger. Anschließend werden Ihnen die über Sie bei der bisherigen Meldebehörde gespeicherten Daten angezeigt. Als nächsten Schritt ergänzen Sie diese Daten um die neue Anschrift, das Ein- und Auszugsdatum sowie Angaben zum Wohnungsgeber (und ggf. Eigentümer) Ihrer neuen Wohnung und laden die Wohnungsgeberbestätigung hoch. Sie haben nun noch die Möglichkeit, Ihre eingetragenen Übermittlungssperren zu prüfen bzw. neue Übermittlungssperren einrichten zu lassen (siehe „weiterführende Links“). Schließlich prüfen Sie nochmals Ihre Angaben und versenden die Anmeldung an die neue Meldebehörde. In der Regel erhalten Sie wenige Tage später die Meldebestätigung zum Herunterladen als PDF. Bei einer Stichprobe von Anschriften wird ein Bestätigungscode per Post an die neue Anschrift verschickt, um die Anschrift zu verifizieren. Sollte dies der Fall sein, melden Sie sich erneut im Onlinedienst an und geben Sie den Bestätigungscode ein, um die Anmeldung Ihrer neuen Wohnung abzuschließen. Der Mitzuzug von Familiangehörigen in die gleiche Wohnanschrift ist im Rahmen des Online-Vorgangs möglich.

Nach Abschluss der Anmeldung müssen Sie noch Ihren Personalausweis und (falls vorhanden) Reisepass um die neue Anschrift bzw. den neuen Wohnort aktualisieren, um die eID-Funktion bei elektronischen Verwaltungsleistungen weiterhin problemlos nutzen zu können:

  • Der Onlinedienst unterstützt die Änderung der Ausweisdokumente. Nachdem Sie sich erneut mit Ihrem Personalausweis oder eID-Karte identifiziert haben, kann der Onlinedienst die neue Adresse auf dem Chip Ihres Personalausweises oder Ihrer eID-Karte speichern. Zusätzlich erhalten sie einen Adressaufkleber/Wohnortaufkleber per Post, den Sie entsprechend der mitübersandten Anleitung auf dem Personalausweis und ggf. Reisepass aufbringen.
  • Alternativ können Sie die Aktualisierung dieser Dokumente jederzeit im Bürgerbüro Ihrer neuen Gemeinde vornehmen lassen.
     

Beschreibung & Start der elektronischen Wohnsitzanmeldung

Sollte bei der elektronischen Anmeldung das Verfahren aus technischen Gründen abgebrochen werden oder die Meldebehörde die elektronische Anmeldung im Laufe der Überprüfung abbrechen, erhalten Sie hierüber eine Benachrichtigung. Bitte sprechen Sie dann persönlich bei Ihrer neuen Gemeinde zum Abschluss der Anmeldung und zur Änderung Ihres Personalausweises, ggf. Reisepasses oder Ihrer eID-Karte vor.

Hinweis: Die Anmeldung ist derzeit deutschen Staatsangehörigen sowie EU-Bürgern mit eID-Karte möglich; die Anmeldung von Drittstaatsangehörigen mit dem elektronischen Aufenthaltstitel ist noch in Planung.

Rückfragen richten Sie bitte an die Gemeinde Poing, Bürgerbüro (Fachbereich 1 Sachgebiet 1.2), 

Telefon: 

+49 (0) 8121 97 94 150
+49 (0) 8121 97 94 151
+49 (0) 8121 97 94 152
+49 (0) 8121 97 94 153
+49 (0) 8121 97 94 154

bzw. online

( Kontakt Terminvereinbarung Öffnungszeiten ).

Sie finden die zuständige Stelle in der 

Rathausstr. 3, 85586 Poing
Zi. 006 bis 010 (EG)

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