Den Umzug innerhalb der Gemeinde können Sie online vorankünigen . Möglich ist dies für die Fälle, in der sich der Status der Wohnung (Haupt-/Nebenwohnsitz) nicht ändert und Sie eine neue Wohnung in der gleichen Gemeinde beziehen.
Ein Umzug kann für eine ganze Familie gleichzeitig durchgeführt werden. Das betrifft also auch einen Ehepartner / eine Ehepartnerin, einen eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner oder eine Lebenspartnerin sowie Ihre minderjährigen Kinder bzw. die Kinder Ihres mitziehenden Partners. Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Personen aus der gleichen Wohnung ausziehen und in die gleiche Wohnung einziehen.
Bitte beachten Sie, dass die Eingaben über das Internet die Bearbeitung des Umzugs in der Meldebehörde erleichtern und es damit auch für Sie zu einer Einsparung an Wartezeit kommt. Nach der gegenwärtigen Lage müssen Sie die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen und deshalb noch einmal die Meldebehörde aufsuchen. Bringen Sie bitte dazu die Ausweisdokumente aller zuziehenden Familienmitglieder und die Wohnungsgeberbestätigung mit. |