Rathaus-Service: Erklärung Umschreibung eines Grabnutzungsrechts

Das Nutzungsrecht an einer Grabstätte hat die Person, die die Grabstätte bei der Friedhofsverwaltung erworben hat. Das Nutzungsrecht an einer Grabstätte kann nur von einer Person, die ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in der Gemeinde hat, erworben werden. Auswärtige Personen können das Nutzungsrecht erwerben, wenn der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz in Poing hatte. 

Voraussetzungen

Das Grabnutzungsrecht kann auf eine andere Person übertragen werden, wenn der Nutzungsberechtigte nicht mehr in der Lage ist, sich um die Grabstätte zu kümmern oder selbst verstirbt.

Kosten

Die anfallenden Gebühren sind in der Friedhofsgebührensatzung geregelt. 

Antragstellung
Terminvereinbarung

Terminvereinbarung

Sie können sich hier einen Termin zu einer telefonischen Vorab-Beratung buchen. 

Verfahrensablauf

Mit der Umschreibung des Grabnutzungsrechts, erhält der neue Nutzungsberechtigte eine Graburkunde und einen Gebührenbescheid.

weiterführende Links

Weitere Informationen finden Sie in der Friedhofssatzung und Friedhofsgebührensatzung: 
https://www.poing.de/rathaus-politik/ortsrecht
 

Rückfragen richten Sie bitte an die Gemeinde Poing, Standesamt (Fachbereich 1 Sachgebiet 1.3), 

Telefon: 

+49 (0) 8121 97 94 160
+49 (0) 8121 97 94 161

bzw. online

( Kontakt Terminvereinbarung Öffnungszeiten ).

Sie finden die zuständige Stelle in der 

Rathausstr. 3, 85586 Poing
Zi. 011 im Bürgerbüro (EG) und Zi.106 (1. Stock)

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