Rathaus-Service: Winterdienst; Räum- und Streupflicht von Anliegern

Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Reinlichkeit haben die Eigentümer (auch Hinteranlieger) die vor dem Grundstück liegende Gehbahn auf eigene Kosten zu reinigen.

Beschreibung

In geschlossener Ortslage sind alle Gehbahnen in der Zeit ab 7.00 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8.00 Uhr zu räumen und streuen. Falls Gehwege nicht vorhanden sind, erfasst die Räum- und Streupflicht einen Streifen ab Straßengrundstücksgrenze in einer Breite von 1 m. Die Sicherungsmaßnahmen sind bis 20.00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist.

Hinweise

Sollten sie feststellen, dass ein Grundstücksinhaber seiner Räum- und Streupflicht nicht nachkommt, können sie sich an das Bauamt per Mail wenden.

Rechtgrundlagen
weiterführende Links

Als Streumittel sind geeignete abstumpfende Stoffe wie Sand oder Splitt einzusetzen. Nicht zulässig ist die Verwendung von Tausalz oder ätzenden Mitteln. Streusplitt wird den Bürgern kostenlos an 36 im Gemeindegebiet aufgestellten Streugutbehältern zur Verfügung gestellt.

Rückfragen richten Sie bitte an die Gemeinde Poing, Planen und Bauen (Fachbereich 3 Sachgebiet 3.1), 

Telefon: 

+49 (0) 8121 97 94 306
+49 (0) 8121 97 94 307

bzw. online

( Kontakt Öffnungszeiten ).

Sie finden die zuständige Stelle in der 

Rathausstr. 4, 85586 Poing
Zi. 007 (EG)

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