Förderrichtlinien

Förderung von Mini-PV-Anlagen (Balkonkraftwerken) und Lastenfahrrädern sowie Lastenpedelecs

Seit Februar 2023 fördert die Gemeinde Poing aufgrund eines Gemeinderatsbeschlusses die Anschaffung von Lastenrädern und Lastenpedelecs sowie von Balkonkraftwerken (Mini-PV-Anlagen). 

Sie planen einen Kauf? Dann beachten Sie bitte, dass der Förderantrag immer vorher gestellt und bewilligt werden muss! Über die Voraussetzung der Förderung erfahren Sie mehr in der Förderrichtlinie. 

Bei Rückfragen können Sie gerne die die Mitarbeiter des zuständigen Sachgebietes kontaktieren (Adresse siehe unten auf dieser Seite).

Förderantrag Lastenrad

Förderantrag Mini-PV-Anlage ("Balkonkraftwerk")

Höhe der Förderungen

Lastenfahrräder und Lastenpedelecs mit 25 % der förderfähigen Kosten
• max. 500 € bei Lastenfahrrädern
• max. 1.000 € bei Lastenpedelecs
 

Lastenanhänger 25 % der förderfähigen Kosten, max. jedoch 250 €

Mini-PV-Anlage 25 % der förderfähigen Kosten, max. jedoch 250 €

Rationelle Energienutzung – wärmetechnische Sanierung von Altbauten

Die Poinger Förderrichtlinie zur rationellen Energienutzung besteht seit 1997; sie wurde im Jahr 2021 überarbeitet und aktualisiert. Es werden jährlich Mittel bereitgestellt, um Maßnahmen zur wärmetechnischen Sanierung von Altbauten finanziell zu fördern. Hierunter fallen u.a. Dämmungsmaßnahmen, Austausch von Fenstern und Erneuerung von Heizungen.

Ob für Ihre Maßnahme diese Förderung in Betracht kommt, ist im Einzelfall zu prüfen. Der Antrag ist vor Realisierung der entsprechenden Maßnahmen bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.

Förderrichtlinie

Antrag

Rückfragen richten Sie bitte an die Gemeinde Poing, Umwelt, Klima und Energie (Fachbereich 3 Sachgebiet 3.3), 

Telefon: 

+49 (0) 8121 97 94 340

bzw. online

( Kontakt Öffnungszeiten ).

Sie finden die zuständige Stelle in der 

Rathausstr. 4, 85586 Poing
Zi. 009 (EG)

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