Antrag auf Geschwisterermäßigung

Bayern entlastet die Familien bei den Kindergartenbeiträgen. Mit Wirkung ab dem 1. April 2019 wurden die Elternbeiträge für die gesamte Kindergartenzeit mit 100 € pro Kind und Monat vom Freistaat Bayern bezuschusst. Der Beitragszuschuss wird mit einer Stichtagsregelung an das Kindergartenjahr gekoppelt. Er gilt ab dem 1. September des Jahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird, und wird bis zur Einschulung gezahlt. 

Durch diesen staatlichen Beitragszuschuss sind die Kinder in einer Kindertageseinrichtung nicht zuschussfähig.

Kinder im Krippenbereich, in der Hort- oder Mittagsbetreuung bleiben weiterhin förderfähig. Ab August 2024 werden die Antragsfomulare für die Geschwisterermäßigung wieder an dieser Stelle veröffentlicht.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den Träger Ihrer Einrichtung oder an den Fachbereich 4 (Jugendreferat) der Gemeinde Poing.