Informationen zur Mittagsbetreuung, zur offenen Ganztagsschule, dem gebundenen Ganztagsangebot, dem Hort, der Ferienbetreuung und dem Ferienprogramm im Überblick!
Hier finden Sie eine Übersichtstabelle aus unserem Fachbereich Generationen & Bildung als pdf-Datei zum Download.
Die Regierung bestimmt gemäß Art 32 Abs. 4 BayEUG für jede Grundschule ein räumlich abgegrenztes Gebiet als Schulsprengel. Schüler*innen erfüllen ihre Schulpflicht in der Schule, in deren Schulsprengel sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (Art. 42, Abs. 1 BayEUG)
Die aktuell gültigen Schulsprengel der Poinger Grundschulen und der Poinger Mittelschule wurden zuletzt mit Beschluss des Gemeinderates am 29.05.2008 eingerichtet:
1. Alle Poinger Grundschüler*innen mit gewöhnlichem Aufenthalt südlich der S-Bahnlinie sowie alle Angelbrechtinger erfüllen ihre Schulpflicht in der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße an der Rathausstr. 3a
2. Alle Poinger Grundschüler*innen mit gewöhnlichem Aufenthalt in den Wohngebieten 1 bis 4, Poing Zentrum/neue Ortsmitte sowie der Ortsteil Grub erfüllen ihre Schulpflicht in der Anni Pickert Grund- und Mittelschule an der Gruber Straße 4.
3. Alle Poinger Grundschüler*innen mit gewöhnlichem Aufenthalt in dem Wohngebiet 5 (Zauberwinkel), Wohngebiet 6 (Seewinkel) sowie in den zukünftigen Wohngebieten 7 und 8 erfüllen ihre Schulpflicht an der Grundschule am Bergfeld in der Gebrüder-Grimm-Str. 2.
4. Alle Mitteschüler*innen mit gewöhnlichem Aufenthalte in Poing, Ortsteil Angelbrechting; Ortsteil Grub und der Nachbargemeinde Pliening mit den Ortsteilen Ottersberg, Garkhofen und Landsham sowie aus der Gemeinde Anzing nur der OT Garkhofen erfüllen ihre Schulpflicht in der Anni-Pickert-Schule.