Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Poing für das Haushaltsjahr 2019

Die Haushaltszahlen der vergangenen Jahre finden Sie hier.

(sh) Der Gemeinderat hat am 29.11.2018 die Haushaltssatzung für 2019 beschlossen. Das Landratsamt Ebersberg hat als Rechtsaufsichtsbehörde die Haushaltssatzung, die genehmigungspflichtige Bestandteile enthält, geprüft und mit Schreiben vom 16.01.2019 Az.: 33/941-2 Poing gewürdigt und genehmigt. Die Haushaltssatzung wird durch Veröffentlichung in den Nachrichten der Gemeinde Poing und Niederlegung im Rathaus, Zimmer 102, Rathausstraße 3, amtlich bekanntgemacht. Informativ und ergänzend erfolgt der Aushang an den gemeindlichen Schaukästen. Gleichzeitig mit der Niederlegung der Haushaltssatzung wird auch der Haushaltsplan eine Woche lang öffentlich aufgelegt (Art. 65 Abs. 3 GO). Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen außerdem während des ganzen Jahres in der Kämmerei, Zimmer 102, während der allgemeinen Dienststunden zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Die Satzung wird daher wie folgt erlassen und bekannt gemacht.

H A U S H A L T S S A T Z U N G
der Gemeinde Poing, Landkreis Ebersberg
für das Haushaltsjahr 2019

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Poing folgende Haushaltssatzung:

§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit festgesetzt; er schließt im

VERWALTUNGSHAUSHALT
in den Einnahmen und Ausgaben mit 55.397.098 €
und im
VERMÖGENSHAUSHALT
in den Einnahmen und Ausgaben mit 22.155.708 € ab.
Das sind zusammen    77.552.806 €.

§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind im Haushaltsjahr i. H. v. 7,7 Mio. € vorgesehen.

§ 3
Neue Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
    für die land- und forst-
    wirtschaftlichen Betriebe (A) 385 v.H.
    für die Grundstücke (B)  385 v.H.
2. Gewerbesteuer   310 v.H.

§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite (Art. 73 II GO: soll 1/6 der VwHH-Einnahmen nicht übersteigen) zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 9.200.000 € festgesetzt.

§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2019 in Kraft.

Poing, 31.01.2019

A. Hingerl
Erster Bürgermeister