Rathaus-Service: Kinderreisepass

Kinder benötigen bereits ab der Geburt für einen Grenzübertritt in andere Länder (auch in sog. „Schengen-Staaten“) ein eigenes Reisedokument.

Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens wurde der Kinderreisepass zum 01.01.2024 abgeschafft. Ab 01.01.2024 können keine neuen Kinderreisepässe ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.
Für Kinder sind reguläre biometrische Personalausweise und Reisepässe zu beantragen.
Diese sind bis zu einer wesentlichen Veränderung des Aussehens des Kindes – maximal aber sechs Jahre ab Ausstellung – gültig.

Informationen zur Antragstellung können Sie den Rubriken „Personalausweis“ und „Reisepass“ entnehmen.

Rückfragen richten Sie bitte an die Gemeinde Poing, Bürgerbüro (Fachbereich 1 Sachgebiet 1.2), 

Telefon: 

+49 (0) 8121 97 94 150
+49 (0) 8121 97 94 151
+49 (0) 8121 97 94 152
+49 (0) 8121 97 94 153
+49 (0) 8121 97 94 154

bzw. online

( Kontakt Terminvereinbarung Öffnungszeiten ).

Sie finden die zuständige Stelle in der 

Rathausstr. 3, 85586 Poing
Zi. 011 (EG)

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