Rathaus-Service: Reisepass

Der elektronische Reisepass (ePass), eingeführt im November 2005, ist ein amtlicher Lichtbildausweis für Deutsche, der zum Übertritt der Grenze der Bundesrepublik Deutschland berechtigt. Seit 1. November 2007 werden (ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr) zusätzlich zwei Fingerabdrücke in den Chip des Reisepasses aufgenommen.

Der Inhaber eines gültigen deutschen Passes genügt der gesetzlich vorgeschriebenen Ausweispflicht, so dass darüber hinaus kein Personalausweis erforderlich ist.

Niemand darf mehrere Pässe der Bundesrepublik Deutschland besitzen, sofern nicht ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung eines weiteren Passes (Zweitpass) nachgewiesen wird.

Vielreisende können einen Reisepass mit 48 Seiten statt der herkömmlichen 32 Seiten beantragen.

Form der Antragstellung

Antragstellung

Antragstellung

  • Antragsteller(in) ist Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz
  • Antragstellung nicht durch Minderjährige; Antragsteller für minderjährige Passbewerber sind die gesetzlichen Vertreter 
  • persönliche Vorsprache im Passamt erforderlich; das gilt auch für Passbewerbern unter 18 Jahren
  • Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist nicht zulässig

 

Abholung

Abholung

  • Abholung persönlich durch Antragsteller/in
  • Antragsteller minderjähriger Passbewerber sind die jeweiligen gesetzlichen Vertreter
  • Die Aushändigung an eine volljährige Person mit Abholvollmach ist möglich, wenn diese sich durch ein gültiges Ausweisdokument ausweisen kann
  • Bei der Abholung ist der bisherige Reisepass -soweit vorhanden- vorzulegen.
Terminvereinbarung

Terminvereinbarung

Zur Terminvereinbarung kommen Sie hier.

Unterlagen
  • Aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 1 Jahr; eindeutige Identifizierung der Person muss gewährleistet sein).
    Nähere Informationen finden Sie auf der Fotomustertafel im Internetangebot der Bundesdruckerei in Berlin.
     
  • Bisheriger amtlicher Lichtbildausweis (Pass oder Personalausweis)

  • Für Minderjährige:
    -schriftliche Einverständniserklärung und die Ausweisdokumente der Erziehungsberechtigten
  • Personenstandsurkunde (Nachweis über Ihre Namensführung)
    - Familienstand ledig: Geburtsurkunde im Original
    - Familienstand verheiratet/geschieden/verwitwet: Auszug aus dem Familienbuch oder Eheurkunde im Original
  • Nach Einbürgerung: Einbürgerungsurkunde

Sofern der Gemeinde Poing bereits ein entsprechender Nachweis bezüglich des Sorgerechts, über Namensführung, Einbürgerung, etc. vorgelegt wurde, ist eine erneute Vorlage nicht mehr erforderlich.

 

Gültigkeit

Gültigkeit

Die Gültigkeitsdauer des Passes ist vom Alter des Antragstellers abhängig.

Vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 6 Jahre
Nach Vollendung des 24. Lebensjahres: 10 Jahre

Vorläufiger Reisepass: höchstens 1 Jahr
Zweitpass: 6 Jahre

Gebühr & Zahlungsarten

Gebühr & Zahlungsarten

Gebühr

Gebühr

Vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,50 Euro
Nach Vollendung des 24. Lebensjahres: 70,00 Euro 
Vorläufiger Reisepass: 26,00 Euro
Expresszuschlag: 32,00 Euro
Zuschlag 48-Seiten-Pass: 22,00 Euro

Die Gebühr ist bei der Beantragung zu entrichten.

Zahlungsarten

Zahlungsarten

Barzahlung
EC-Karte

Bearbeitungszeit / Status der Bearbeitung

ca. 6 bis 7 Wochen

Status der Bearbeitung abfragen

Eil- und Notfälle: ePass im Expressverfahren oder vorläufiger Reisepass

ePass im Expressverfahren

ePass im Expressverfahren

In Eil- und Notfällen ist die Ausstellung eines ePasses im Expressverfahren (sog. Expresspass) möglich. Ein Expresspass, der bis spätestens 11 Uhr beantragt wurde, wird spätestens am darauffolgenden vierten Werktag, 12 Uhr, an die Gemeinde zurückgeliefert. 

Expresszuschlag s. Gebühren und Zahlungsarten

Vorläufiger Reisepass

Vorläufiger Reisepass

Die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses erfolgt nur in Notfällen. Bitte kontaktieren Sie uns unter:

08121/9794-150, -151, -152, -153, -154

Die Dringlichkeit ist der Passbehörde durch Vorlage von geeigneten Unterlagen (z.B. Flugticket, Reiseunterlagen etc.) nachzuweisen.

Informationen zu den Einreisebestimmungen des jeweiligen Reiselandes finden Sie unter www.auswaertiges-amt.de.

Formulare

Rückfragen richten Sie bitte an die Gemeinde Poing, Bürgerbüro (Fachbereich 1 Sachgebiet 1.2), 

Telefon: 

+49 (0) 8121 97 94 150
+49 (0) 8121 97 94 151
+49 (0) 8121 97 94 152
+49 (0) 8121 97 94 153
+49 (0) 8121 97 94 154

bzw. online

( Kontakt Terminvereinbarung Öffnungszeiten ).

Sie finden die zuständige Stelle in der 

Rathausstr. 3, 85586 Poing
Zi. 011 (EG)

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