Die Gemeinde Poing veranstaltet zwei Mal jährlich einen Sonntagsmarkt. Die Marktfestsetzung legt den Frühjahrmarkt jährlich wiederkehrend am Sonntag nach Christi Himmelfahrt, den Herbstmarkt am vorletzten Sonntag vor Allerheiligen fest.
Ort der Veranstaltung ist die Hauptstraße, die Rathausstraße, die Bahnhofstraße und der Marktplatz in der Ortsmitte.
Mit der Festsetzung sind Befreiungen von ansonsten einzuhaltenden Vorschriften verbunden (sog. Marktprivilegien). So finden z.B. regelmäßig keine Anwendung die gewerberechtlichen Regelungen zum stehenden Gewerbe (etwa Gewerbeanzeige), zum Reisegewerbe (etwa die Reisegewerbekartenpflicht), das Ladenschlussgesetz (an dessen Stelle tritt die im Festsetzungsbescheid festgelegte Öffnungszeit) sowie bestimmte Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Gaststättengesetzes und das Sonn- und Feiertagsrecht.