Die Änderung der Müllabfuhr kann sowohl durch den bisherigen als auch durch den neuen Grundstückseigentümer erfolgen.
Änderungen sind immer zum nächsten 1. eines Monats möglich. Im Einvernehmen mit bisherigem und neuem Eigentümer kann auch ein anderer Monat vereinbart werden.
Ohne weitere Änderungswünsche werden die vom Voreigentümer angemeldeten Mülltonnen übernommen.
Bei einer Abmeldung der Müllabfuhr ohne sofortige Wiederanmeldung (z.B. bei Abriss, Renovierung eines Objektes) sind die Mülltonnenaufkleber der Gemeinde vorzulegen.
Die Abmeldung von Mülltonnen kann online erfolgen.