Informationen für die Wohnungsgeber

Das Bundesmeldegesetz regelt die Mitwirkungspflichten bei Anmeldungen und Auskunftsansprüche durch Wohnungseigentümer und Wohnungsgeber.

Der Wohnungsgeber hat der meldepflichtigen Person innerhalb von zwei Wochen den Einzug schriftlich zu bestätigen; vgl. Wohnungsgeberbestätigung

Wer als Wohnungsgeber seiner Mitwirkungspflicht nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig nachkommt handelt ordnungswidrig. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Welche Angaben muss eine Wohnungsgeberbestätigung enthalten?
  • Name und Anschrift des Wohnungsgebers
  • Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzug- oder Auszugsdatum
  • Die Anschrift der Wohnung
  • Die Namen aller meldepflichtigen Personen

 

Darüber hinaus werden Name und Anschrift des Eigentümers erfasst, soweit dieser nicht selbst Vermieter ist.

Warum ist ein Mietvertrag nicht ausreichend?

Der Mietvertrag enthält grundsätzlich nicht alle notwendigen Angaben.
Im Mietvertrag ist in der Regel nur der Hauptmieter angegeben. Da die weiteren meldepflichtigen Personen nicht aufgeführt sind, erfüllt der Mietvertrag nicht die Voraussetzungen einer Wohnungsgeberbestätigung.

Des Weiteren bestätigt der Mietvertrag nicht, ob die Person, die sich anmelden will, auch tatsächlich in die Wohnung eingezogen ist.

Wer ist Wohnungsgeber?

Wohnungsgeber ist, wer einem anderen eine Wohnung tatsächlich zur Benutzung überlässt, unabhängig davon, ob dem ein wirksames Rechtsverhältnis zu Grunde liegt.

Sofern eine Wohnung gemietet ist, ist grundsätzlich der Vermieter Wohnungsgeber.

Wohnungsgeber kann aber auch der Eigentümer sein, der eine Wohnung vermietet, die beauftragte Hausverwaltung oder ein Mieter, welcher untervermietet. 

Rückfragen richten Sie bitte an die Gemeinde Poing, Bürgerbüro (Fachbereich 1 Sachgebiet 1.2), 

Telefon: 

+49 (0) 8121 97 94 150
+49 (0) 8121 97 94 151
+49 (0) 8121 97 94 152
+49 (0) 8121 97 94 153
+49 (0) 8121 97 94 154

bzw. online

( Kontakt Terminvereinbarung Öffnungszeiten ).

Sie finden die zuständige Stelle in der 

Rathausstr. 3, 85586 Poing
Zi. 011 (EG)

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