Hier geht es zum Willkommens- und Hilfeportal der Bundesregierung
Wer bereits Geflüchtete privat aufgenommen hat, wird gebeten diese:
Eine weitere Registierung bei der Meldebehörde ist bei Aufenthalten unter 90 Tagen grundsätzlich nicht erforderlich. Sollen Sozialleistungen, Kinderbetreuungsangebote (Schule, Kindertagesstätte) oder dgl. in Anspruch genommen werden, so ist eine Anmeldung bei der Meldebehörde Voraussetzung für den Erhalt dieser Leistungen.
Wenn Sie sich bei der Meldebehörde anmelden möchten, vereinbaren Sie bitte online einen persönlichen Termin zur Anmeldung des Wohnsitzes in unserem Bürgerbüro: hier
Über Sozialleistungen informieren wir Sie hier
1. Registrieren und melden:
Checkliste Ankommen in Deutschland | Landratsamt Ebersberg (lra-ebe.de)
Erste Schritte nach der Ankunft in Deutschland
Häufig gestellte Fragen | Landratsamt Ebersberg (lra-ebe.de)