Bekanntmachung Bestattungsgarten

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Begründung

Festsetzung

Bebauungsplan

(eic) Am 18.02.2016 hat der Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplanes / Grünordnungsplanes Nr. 60 für einen Bestattungsgarten beschlossen.

Das Plangebiet des Bebauungsplanes / Grünordnungs-planes Nr. 60 befindet sich in Poing Süd nahe dem bestehenden Friedhof. Es wird nördlich von der Straße Am Hanselbrunn und westlich vom Endbachweg begrenzt und umfasst flächenmäßig die Fl.Nr. 702/2 (siehe kartenmäßige Darstellung).

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung mit gleichzei-tiger Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erfolgte in Zeit vom 01.07.2016 mit 29.07.2016. Die beschlussmäßige Behandlung der einge-gangenen Stellungnahmen erfolgte in der Sitzung des Gemeinderates am 17.11.2016.
Gleichzeitig wurde der Entwurf des Bebauungsplanes / Grünordnungsplanes Nr. 60 für einen Bestattungsgarten in der Fassung vom 17.11.2016 gebilligt und die Durchführung der öffentlichen Auslegung beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes / Grünordnungsplan Nr. 60 für einen Bestattungsgarten mit Begründung in der Fassung vom 17.11.2016 wird vom Donnerstag, 22. Dezember 2016 mit Donnerstag, 27. Januar 2017
im Bauamt der Gemeinde Poing, Rathausstraße 4, Erdgeschoss, während der Amtszeit
Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr,
Montag bis Mittwoch von 14.00 bis 16.00 Uhr und
Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Umweltbezogene Informationen: Zu Gunsten der Grünflächen und auf Grund der extensiven Nutzung wird auf eine innere Erschließung verzichtet.

Der vorhandene Baumbestand ist zu entwickeln, mit Bäumen und Sträuchern zu ergänzen und zu erhalten.
Insbesondere sind im Bereich des Bebauungsplanes die freistehenden Birken entlang des Endbachweges sowie der Fichten-Altbestand zu erhalten.

Eine Abschirmung des Bestattungsgartens im Bereich „Am Hanselbrunn“ wird angestrebt.
Es ist keine Beeinträchtigung der Schutzgüter Mensch, Umwelt und Landschaftsbild zu erwarten.

Die Unterlagen stehen auf der Homepage ab dem 22.12.2016 zum Herunterladen zur Verfügung.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Planentwurf bei der Gemeinde Poing abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren In-halt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§§ 3 Abs. 2 Satz 2 und  4 a Abs. 6 BauGB). Bei Aufstellung eines Bebauungsplan ist ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

A. Hingerl
Erster Bürgermeister