(sh) Der Gemeinderat hat am 05.10.2017 die Nachtragshaushaltssatzung für 2017 beschlossen. Das Landratsamt Ebersberg hat als Rechtsaufsichtsbehörde die Haushaltssatzung, die keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthält, geprüft und mit Schreiben vom 12.12.2017 Az.: 33/941-2 Poing gewürdigt. Die Nachtragshaushaltssatzung wird durch Veröffentlichung in den Nachrichten der Gemeinde Poing und Niederlegung im Rathaus, Zimmer 102, Rathausstraße 3, amtlich bekanntgemacht. Informativ und ergänzend erfolgt der Aushang an den gemeindlichen Schaukästen. Gleichzeitig mit der Niederlegung der Nachtragshaushaltssatzung wird auch der Haushaltsplan eine Woche lang öffentlich aufgelegt (Art. 65 Abs. 3 GO). Die Nachtragshaushaltssatzung und der Nachtragsstellenplan liegen außerdem während des ganzen Jahres in der Kämmerei, Zimmer 102, während der allgemeinen Dienststunden zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Die Satzung wird daher wie folgt erlassen und bekannt gemacht.
NACHTRAGSHAUSHALTSSATZUNG
der Gemeinde Poing, Landkreis Ebersberg
für das Haushaltsjahr 2017
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Poing folgende Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage neu festgesetzt. Die Änderungen können im Rahmen des Haushaltsplanes 2017 finanziert werden, so dass die Haushaltssatzung weiter nicht zu ändern ist.
§ 2
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2017 in Kraft.
Poing, 18.12.2017
gez.
A. Hingerl
Erster Bürgermeister