Rathaus-Service: Ausweispapiere

Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz sind nach § 1 PAuswG verpflichtet, ein Ausweispapier zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen.

Die Ausweispflicht kann durch den Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses erfüllt werden.

Personalausweis

Zum 01.11.2010 wurde der neue elektronische Personalausweis im Scheckkartenformat eingeführt. Wesentliche Neuerung ist neben der Aufnahme biometrischer Merkmale (Foto) und der Speicherung der Fingerabdrücke (freiwillige bis 01.08.2021) die Einführung des elektronischen Identitätsnachweises, der sog. eID-Funktion bzw. Online-Ausweisfunktion ("Das bin ich."). Zudem ist der neue Personalausweis für die Nutzung einer Signatur- und Unterschriftsfunktion ("Das habe ich geschrieben." bzw. "Das will ich.") vorbereitet. [mehr]​​​​​​​

Reisepass

Der elektronische Reisepass (ePass), eingeführt im November 2005, ist ein amtlicher Lichtbildausweis für Deutsche, der zum Übertritt der Grenze der Bundesrepublik Deutschland berechtigt. Seit 1. November 2007 werden (ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr) zusätzlich zwei Fingerabdrücke in den Chip des Reisepasses aufgenommen.

Der Inhaber eines gültigen deutschen Passes genügt der gesetzlich vorgeschriebenen Ausweispflicht, so dass darüber hinaus kein Personalausweis erforderlich ist.

Niemand darf mehrere Pässe der Bundesrepublik Deutschland besitzen, sofern nicht ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung eines weiteren Passes (Zweitpass) nachgewiesen wird.

Vielreisende können einen Reisepass mit 48 Seiten statt der herkömmlichen 32 Seiten beantragen.
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Kinderreisepass

Kinder benötigen generell bereits ab der Geburt für einen Grenzübertritt in andere Länder (auch in sog. „Schengen-Staaten“) mit dem Inkrafttreten einer europäischen Vorgabe seit dem 26. Juni 2012 ein eigenes Reisedokument.

Sofern Kinder im Reisepass der Eltern eingetragen sein sollten, sind diese Einträge nicht mehr gültig.

Der Kindereisepass ist ein vollwertiges maschinenlesbares Reisedokument. [mehr]

Verlust von Ausweispapieren

Ist ein Ausweisdokument unauffindbar oder verloren gegangen, dann müssen Sie den Verlust anzeigen. Die Anzeige ist unverzüglich bei der Ausweisbehörde Ihrer (Wohnort-)Gemeinde zu erstatten.

Ein Wiederauffinden ist ebenfalls der Ausweisbehörde anzuzeigen. Da im Regelfall ein neues Dokument ausgestellt wird, ist dies unerlässlich, auch um Problemen bei der Verwendung dieser Personaldokumente vorzubeugen.

Steht eine Straftat im Raum, wenden Sie sich an die örtliche Polizeidienststelle.

Der Verlust eines Ausweisdokumentes kann online angezeigt werden.

Beachten Sie bitte auch die Hinweise beim Verlust eines Personalausweises - insbesondere zur Online-Ausweisfunktion.

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