Rathaus-Service: Gewerbe-Abmeldung

Geben Sie den Betrieb Ihres Gewerbes auf, muss das Gewerbe abgemeldet werden.

Das Gleiche gilt, wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes in eine andere Gemeinde verlegen.
In diesem Fall muss das Gewerbe am bisherigen Standort abgemeldet und bei Fortführung am neuen Standort wieder angemeldet werden.

Falls Sie Ihren Gewerbestandort innerhalb der Gemeinde verlegen, genügt eine Gewerbeummeldung.

Voraussetzungen

Volljährigkeit oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts

Unterlagen

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen bei der persönlichen Vorsprache zur Gewerbeabmeldung mit:

  • Amtliches Ausweisdokument (Pass oder Personalausweis)
  • Handelsregisterauszug (sofern eintragungspflichtig im Handelsregister)
  • Entsprechende Gebühr

 

Wenn Sie nicht persönlich vorsprechen:

  • Vollständig ausgefülltes Gewerbeabmeldeformular
    (muss vom einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer/ Gewerbetreibenden unterschrieben werden) - bzw. Online-Gewerbeanzeige (s. Antragstellung)
  • Kopie des amtlichen Ausweisdokuments (Pass oder Personalausweis)
  • Kopie des Handelsregisterauszuges (sofern eintragungspflichtig im Handelsregister)
  • ggf. Vollmacht
Fristen

Fristen

Die Anzeige ist bei Aufgabe der gewerblichen Tätigkeit oder Verlegung des Betriebes vorzunehmen.

Kosten

30,00 EUR
Zahlung vor Ort: bar / EC-Karte
Zahlung online: giropay / Kreditkarte

Antragstellung

Die Antragstellung kann erfolgen

- online -> zur Online-Gewerbeanzeige (BayernID erforderlich)

- persönliche Vorsprache des Gewerbetreibenden/einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführers

- schriftlich/postalisch: durch Einreichung eines ausgefüllten Anmelde-Formulars und den weiteren benötigten Unterlagen

- Vollmacht: durch Vorlage einer unterschriebenen Vollmacht des Gewerbetreibenden/einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführers; der Bevollmächtigte muss sich ausweisen können

Terminvereinbarung

Terminvereinbarung

Zur Terminvereinbarung kommen Sie hier.

Rechtsgrundlagen

Rückfragen richten Sie bitte an die Gemeinde Poing, Bürgerbüro (Fachbereich 1 Sachgebiet 1.2), 

Telefon: 

+49 (0) 8121 97 94 150
+49 (0) 8121 97 94 151
+49 (0) 8121 97 94 152
+49 (0) 8121 97 94 153
+49 (0) 8121 97 94 154

bzw. online

( Kontakt Terminvereinbarung Öffnungszeiten ).

Sie finden die zuständige Stelle in der 

Rathausstr. 3, 85586 Poing
Zi. 011 (EG)

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