Rathaus-Service: Gewerbe-Anmeldung

Der Beginn einer selbstständigen gewerblichen Tätigkeit ist bei der zuständigen Gewerbebehörde anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 1 GewO).

Gewerbe ist jede nicht sozial unwertige, auf Gewinnerzielung gerichtete und auf Dauer angelegte selbstständige Tätigkeit, ausgenommen Urproduktion (z. B. Landwirtschaft), freie Berufe (freie wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeit höherer Art sowie persönliche Dienstleistungen, die eine höhere Bildung erfordern) und bloße Verwaltung und Nutzung eigenen Vermögens.

Voraussetzungen

Volljährigkeit oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts.

Bei erlaubnispflichtigen Gewerben und bei handwerklichen Tätigkeiten ist neben der Gewerbeanzeige eine Erlaubnis bzw. die Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich.

Unterlagen

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen bei der persönlichen Vorsprache zur Gewerbeummeldung mit:

  • Amtliches Ausweisdokument (Pass oder Personalausweis)
  • Handelsregisterauszug (sofern eintragungspflichtige Rechtsform im Handelsregister)
  • Entsprechende Gebühr
  • Insofern es sich um eine erlaubnispflichtige Tätigkeit handelt, bedarf es der Vorlage
  • der behördlichen Erlaubnis,
  • einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR zur Vorlage einer Behörde)
  • einer Auskunft aus dem Bundeszentralregister (BZR zur Vorlage einer Behörde)
  • Insofern es sich um eine überwachungsbedürftige Tätigkeit handelt, bedarf es der Vorlage
  • einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR zur Vorlage einer Behörde)
  • einer Auskunft aus dem Bundeszentralregister (BZR zur Vorlage einer Behörde)

 

Wenn Sie nicht persönlich vorsprechen:

  • Vollständig ausgefülltes Gewerbeanmeldeformular
    (muss vom einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer/Gewerbetreibenden unterschrieben werden) - bzw. Online-Gewerbeanzeige ( s. Antragstellung)
  • Kopie des amtlichen Ausweisdokuments (Pass oder Personalausweis)
  • Kopie des Handelsregisterauszuges (sofern eintragungspflichtig im Handelsregister)
  • ggf. Vollmacht
Fristen

Fristen

Die Anzeige ist zeitgleich mit Beginn der gewerblichen Tätigkeit vorzunehmen.

Kosten

30,00 EUR
Zahlung vor Ort: bar / EC-Karte
Zahlung online: giropay / Kreditkarte

Antragstellung

Die Antragstellung kann erfolgen

- online -> zur Online-Gewerbeanzeige (BayernID erforderlich)

- persönliche Vorsprache des Gewerbetreibenden/einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführers

- schriftlich/postalisch: durch Einreichung eines ausgefüllten Anmelde-Formulars und den weiteren benötigten Unterlagen

- Vollmacht: durch Vorlage einer unterschriebenen Vollmacht des Gewerbetreibenden/einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführers; der Bevollmächtigte muss sich ausweisen können

Terminvereinbarung

Terminvereinbarung

Zur Terminvereinbarung kommen Sie hier.

Hinweise

Bei der  Gewerbeanmeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes nach § 38 GewO wird unverzüglich die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden überprüft. Der Antragsteller ist daher verpflichtet, ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei der Behörde zu beantragen.

Rechtsgrundlagen
weiterführende Links

Rückfragen richten Sie bitte an die Gemeinde Poing, Bürgerbüro (Fachbereich 1 Sachgebiet 1.2), 

Telefon: 

+49 (0) 8121 97 94 150
+49 (0) 8121 97 94 151
+49 (0) 8121 97 94 152
+49 (0) 8121 97 94 153
+49 (0) 8121 97 94 154

bzw. online

( Kontakt Terminvereinbarung Öffnungszeiten ).

Sie finden die zuständige Stelle in der 

Rathausstr. 3, 85586 Poing
Zi. 011 (EG)

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