Rathaus-Service: Gewerbe-Ummeldung

Bei der Gewerbeummeldung wird zwischen der verpflichtenden Ummeldung und der freiwilligen Ummeldung unterschieden:  

Verpflichtende Ummelde Gründe:
- Verlegung des Betriebs
- Erweiterung der Tätigkeit
- Änderung der Tätigkeit

Freiwillige Ummelde Gründe:

- Firmenname wurde geändert
- Name des Gewerbetreibenden wurde geändert
- Nebenerwerb wird zum Haupterwerb
- Haupterwerb wird zum Nebenerwerb
- Änderung der Wohnanschrift
- Anschrift der Hauptniederlassung wurde geändert
- Zweigniederlassung oder unselbstständige Zweigstelle wird Hauptniederlassung
- Hauptniederlassung wird Zweigniederlassung oder unselbstständige Zweigstelle
- Inhaberwechsel
- Ausscheiden eines gesetzlichen Vertreters

Voraussetzungen

Volljährigkeit oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts

Unterlagen

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen bei der persönlichen Vorsprache zur Gewerbeummeldung mit:

  • Amtliches Ausweisdokument (Pass oder Personalausweis)
  • Handelsregisterauszug (sofern eintragungspflichtig im Handelsregister)
  • Entsprechende Gebühr

 

Wenn Sie nicht persönlich vorsprechen:

  • Vollständig ausgefülltes Ummelde-Formular (muss vom einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer/Gewerbetreibenden unterschrieben werden) - bzw. Online-Gewerbeanzeige (s. Antragstellung)
  • Kopie des amtlichen Ausweisdokuments (Pass oder Personalausweis) 
  • Kopie des Handelsregisterauszuges (sofern eintragungspflichtig im Handelsregister)
  • ggf. Vollmacht
Fristen

Fristen

Die Anzeige ist zeitgleich mit Eintritt des Ummelde Grundes vorzunehmen.

Kosten

Verpflichtende Ummeldung: 25,00 EUR
Freiwillige Ummeldung: 25,00 EUR

Zahlung vor Ort: bar / EC-Karte
Zahlung online: giropay / Kreditkarte

Antragstellung

Die Antragstellung kann erfolgen

- online -> zur Online-Gewerbeanzeige (BayernID erforderlich)

- persönliche Vorsprache des Gewerbetreibenden/einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführers

- schriftlich/postalisch: durch Einreichung eines ausgefüllten Anmelde-Formulars und den weiteren benötigten Unterlagen

- Vollmacht: durch Vorlage einer unterschriebenen Vollmacht des Gewerbetreibenden/einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführers; der Bevollmächtigte muss sich ausweisen können

Terminvereinbarung

Terminvereinbarung

Zur Terminvereinbarung kommen Sie hier.

Hinweise

Bei der Gewerbeummeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes wird unverzüglich die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden überprüft. Der Antragsteller ist daher verpflichtet, einen Zuverlässigkeitsnachweis zu erbringen.

Rechtsgrundlagen

Rückfragen richten Sie bitte an die Gemeinde Poing, Bürgerbüro (Fachbereich 1 Sachgebiet 1.2), 

Telefon: 

+49 (0) 8121 97 94 150
+49 (0) 8121 97 94 151
+49 (0) 8121 97 94 152
+49 (0) 8121 97 94 153
+49 (0) 8121 97 94 154

bzw. online

( Kontakt Terminvereinbarung Öffnungszeiten ).

Sie finden die zuständige Stelle in der 

Rathausstr. 3, 85586 Poing
Zi. 011 (EG)

.