4592 Treffer:
3431. Winterdienst  
 
3432. Winterdienst  
 
3433. Winterdienst  
 
3434. Winterdienst  
Sollten sie feststellen, dass ein Grundstücksinhaber seiner Räum- und Streupflicht nicht nachkommt, können sie sich an das Bauamt per Mail wenden.  
3435. Winterdienst  
Als Streumittel sind geeignete abstumpfende Stoffe wie Sand oder Splitt einzusetzen. Nicht zulässig ist die Verwendung von Tausalz oder ätzenden Mitteln. Streusplitt wird den Bürgern kostenlos an 36  
3436. Widmung  
 
3437. Widmung  
 
3438. Widmung  
 
3439. Widmung  
Art. 3, Art. 6 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)  
3440. Widmung  
 
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