Nach Prüfung sowie Feststellung der Obdachlosigkeit erhält die betroffene Person einen Zuweisungsbescheid und einen Zimmerschlüssel. Grundlage dafür ist die Obdachlosenunterbringungssatzung in der je
Für die Unterbringung werden monatliche Nutzungsgebühren entsprechend der Obdachlosenunterkunftsgebührensatzung in der jeweils geltenden Satzung erhoben.
Zur Vorsprache bei der Obdachlosenbehörde sind folgende Unterlagen mitzubringen:
-Personalausweis oder Reisepass
-Krankenversicherungskarte
-Nachweise, welche zur Obdachlosigkeit geführt haben
Zur vorübergehenden Unterbringung Obdachloser unterhält die Gemeinde Poing Obdachlosenunterkünfte als öffentliche Einrichtung. Es handelt sich dabei um Gemeinschaftsunterkünfte.
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