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3951. Plakate Öffentliche Anschläge  
Eine unerlaubte Sondernutzung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die gemäß Art. 66 Nr. 2 BayStrWG mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Daneben hat die Gemeinde die Möglichkeit, die Beseitigung d  
3952. Plakate Öffentliche Anschläge  
Für die Antragstellung bitten wir Sie, Kontakt mit dem Ordnungsamt der Gemeinde Poing aufzunehmen. Formulare senden wir Ihnen entweder auf dem Postwege oder per E-Mail zu.  
3953. Plakate Öffentliche Anschläge  
Antragsberechtigt sind nur Vereine, Organisationen bzw. Veranstalter aus Poing oder den direkt angrenzenden Gemeinden sowie Antragsteller, bei denen die Gemeinde Poing selbst ein Interesse an der Auf  
3954. Plakate Öffentliche Anschläge  
Wenn Sie Anschläge, insbesondere Plakate, in der Öffentlichkeit anbringen wollen, müssen Sie beachten, dass die Gemeinde Poing dies auf bestimmte Flächen beschränkt hat.  
3955. Plakate Öffentliche Anschläge - Rathaus-Service: Plakate; Öffentliche Anschläge  
Rathaus-Service: Plakate; Öffentliche Anschläge  
3958. Lärmschutz  
Art. 7 Bayerisches Immissionsschutzgesetz (BayImSchG)  
3959. Lärmschutz  
Die Gemeinde Poing hat mit dem Erlass einer Verordnung über die zeitliche Beschränkung ruhestörender Haus- oder Gartenarbeiten und über die Benutzung von Musikinstrumenten, Tonübertragungs- und Wiede  
3960. Lärmschutz - Rathaus-Service: Lärmschutz  
Rathaus-Service: Lärmschutz  
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