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491. Ladenschluss - Ausnahmen  
Ausnahmen Zusätzlich lässt das Bayerische Ladenschlussgesetz die Möglichkeit zu, folgende Ausnahmen zu beantragen: Beantragung einer befristeten Einzelfallausnahme Anzeige einer individuellen ver  
492. Ladenschluss - Rathaus-Service: Ladenschluss  
Rathaus-Service: Ladenschluss  
493. Ladenöffnungszeiten; Anzeige verkaufsoffene Nacht  
Sie erhalten innerhalb ca. 1 Woche eine Rückmeldung, ob Ihrem Antrag stattgegeben werden kann.  
494. Ladenöffnungszeiten; Beantragung Einzelfallausnahme  
Sie erhalten innerhalb ca. 1 Woche eine Rückmeldung, ob Ihrem Antrag stattgegeben werden kann.  
495. Ladenöffnungszeiten; Beantragung Einzelfallausnahme - Fristen  
Fristen Die Anzeige muss spätestens zwei Wochen vor der geplanten Öffnung erfolgen.  
496. Ladenöffnungszeiten; Beantragung Einzelfallausnahme  
Art. 8 Bayerisches Ladenschlussgesetz (BayLadSchlG)  
497. Ladenöffnungszeiten; Beantragung Einzelfallausnahme  
Sie können die geplante Öffnung bei der Gemeinde Poing formlos unter Angabe des Tages und der erweiterten Öffnungszeit über unser Kontaktformular beantragen.  
498. Ladenöffnungszeiten; Beantragung Einzelfallausnahme  
Es werden keine Kosten erhoben.  
499. Ladenöffnungszeiten; Beantragung Einzelfallausnahme  
Eine befristete Ausnahme von den allgemeinen Ladenschlusszeiten kann nur bewilligt werden, wenn die Ausnahme im öffentlichen Interesse dringend nötig wird oder zur Befriedigung der an einzelnen Tagen  
500. Ladenöffnungszeiten; Beantragung Einzelfallausnahme  
Gesetzliche Ausnahmen Es gibt zahlreiche Ausnahmen, die teilweise auf bestimmte Gewerbebereiche (z. B. Tankstellen, Apotheken, Kultur-, Freizeit- und Sporteinrichtungen), auf bestimmte örtliche Geg  
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