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2931. Lotterie  
Lotterien sind außerdem rechtzeitig vor Beginn beim zuständigen Finanzamt anzumelden, wenn der Gesamtpreis der Lose 650 Euro übersteigt. Für Veranstalter, die ihren Wohnsitz bzw. den Ort ihrer L  
2932. Verkehrsrechtliche Anordnung  
§ 45 Abs.1 und Abs. 6 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)  
2933. Verkehrsrechtliche Anordnung  
Welche Beschilderung zur Sicherung einer Baustelle notwendig ist, bestimmt sich anhand der besonderen örtlichen und verkehrlichen Umstände im Einzelfall. Von besonderer Bedeutung ist dabei die fehl  
2936. Veranstaltungsanzeige  
Art. 19 Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz - LStVG)  
2937. Veranstaltungsanzeige  
Veranstalter in diesem Sinne ist, wer durch Organisation und Leitung oder in sonstiger erheblicher Weise die Voraussetzungen für die Abhaltung und Durchführung schafft.  
2938. Übermittlungssperre  
Für die Eintragung einer oder mehrerer Übermittlungssperren genügt ein einfacher Antrag, der nicht begründet werden muss.  
2939. Übermittlungssperre  
 
2940. Lotterie  
Rechtsgrundlagen, bayernweit: § 12 bis 18 Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag - GlüStV) Rechtsgrundlagen, bayernweit: Art. 3 Gesetz zur Ausführu  
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