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2571. Feuerwerk abbrennen  
Die Antragstellung kann online erfolgen. -> zum Online-Vorgang "Antrag auf Ausnahmegenehmigung für das Abbrennen und den Erwerb von Feuerwerk der Klasse II"  
2572. Feuerwerk abbrennen - Fristen  
Fristen Das Feuerwerk ist mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Abbrenntermin anzuzeigen. Sofern das Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Eisenbahnanlagen abgebrannt werden soll, beträgt die Frist  
2573. Feuerwerk abbrennen  
Beim Abbrennen von Feuerwerk sind die Anforderungen des Sprengstoffgesetzes (SprengG) zu beachten. Abbrennen von Feuerwerk von Personen ohne Erlaubnis oder Befähigungsschein: Personen, die nicht  
2574. Feuerbeschau  
Über die Durchführung der Feuerbeschau entscheidet die Gemeinde Poing nach pflichtgemäßem Ermessen. Die Feuerbeschau ist durchzuführen, wenn konkrete Anhaltspunkte für gefährliche Zustände vorliegen.  
2575. Gestattung, gaststättenrechtliche  
Die Antragstellung kann online erfolgen. -> zum Online-Vorgang "Antrag auf  Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes"  
2576. Gestattung, gaststättenrechtliche - Fristen  
Fristen Der Gestattungsantrag ist in der Regel mindestens zwei Wochen vor dem besonderen Anlass zu stellen.  
2577. Gestattung, gaststättenrechtliche  
Voraussetzung ist, dass es sich um eine nur zeitlich befristete Bewirtung anlässlich einer Veranstaltung handelt. Nach der Rechtsprechung ist ein entsprechender besonderer Anlass dann anzunehmen, wen  
2578. Negativzeugnis für Hunde  
Die Antragstellung kann online erfolgen. -> zum Online-Vorgang "Beantragung einer Erlaubnis zum Halten von Hunden mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit (Negativzeugnis)"  
2579. Negativzeugnis für Hunde  
In Bayern wurden bereits im Jahr 1992 Regelungen zum Schutz der Bevölkerung vor Angriffen von besonders aggressiven und gefährlichen Hunden erlassen. Kampfhunde werden nach der Verordnung über Hunde  
2580. Marktfestsetzung - Fristen  
Fristen Es empfiehlt sich eine rechtzeitige Antragstellung bei der Gemeinde Poing. Die Bearbeitungsdauer ist von den Umständen des Einzelfalles abhängig. Im Allgemeinen dürfte der Festsetzungsbeschei  
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