Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz - SprengG) Rechtsgrundlagen, bayernweit: Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV)
insbesondere § 23
Rechtsgru
In der Regel darf Feuerwerk nur von Personen abgebrannt werden, die im Besitz einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis nach § 7 oder § 27 SprengG oder eines Befähigungsscheines nach § 20 SprengG sind.
Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz - LStVG) Rechtsgrundlagen, bayernweit: Verord
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