Der Verein muss im Vereinsregister des Amtsgerichtes Ebersberg eingetragen sein.
Die Gemeinnützigkeit muss von der zuständigen Finanzbehörde anerkannt sein.
Der Verein ist Mitglied einer anerkann
Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz sind verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr
Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz; Stellung eines förmlichen Antrags bei der jeweils zuständigen Gemeinde durch Antragssteller (ab dem 16. Lebensjahr) bzw. gesetzlichen Vertret
aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme) bisheriges amtliches Ausweisdokument (Pass, Personalausweis oder Kinderreisepass) bei Erstausstellung (dazu zählen auch Neuzuzüge) oder
Gebühren für die Ausstellung von Personalausweisen
Antragsteller ab 24 Jahren: 37,00 EUR Antragsteller unter 24 Jahren: 22,80 EUR Ausstellung von Ausweisen für Bedürftige: Gebührenreduzi
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