Voraussetzungen für die Erteilung einer Befreiung von den Verboten des Feiertagsgesetzes sind insbesondere:
Es muss sich um einen Einzelfall handeln. Generelle Befreiungen sind nicht zulässig.
Für die Antragstellung bitten wir Sie, Kontakt mit dem Ordnungsamt (s. unten) der Gemeinde Poing aufzunehmen. Soweit Formulare erforderlich werden, senden wir Ihnen diese entweder auf dem Postwege o
Terminvereinbarungen
Wenn Sie vorab Fragen haben oder einen Termin im Impfzentrum vereinbaren wollen, dann können Sie gerne das bekannte Portal www.impfzentren.bayern nutzen oder die Hotli
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