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4001. Rundfunkgebührenbefreiung  
Bürger und Bürgerinnen können für ihre Wohnung eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht bzw. eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio beantrag  
4002. Rundfunkgebührenbefreiung - Rathaus-Service: Rundfunkgebührenbefreiung  
Rathaus-Service: Rundfunkgebührenbefreiung  
4005. Obdachlosenunterbringung  
Nach Prüfung sowie Feststellung der Obdachlosigkeit erhält die betroffene Person einen Zuweisungsbescheid und einen Zimmerschlüssel. Grundlage dafür ist die Obdachlosenunterbringungssatzung in der je  
4006. Obdachlosenunterbringung  
Für die Unterbringung werden monatliche Nutzungsgebühren entsprechend der Obdachlosenunterkunftsgebührensatzung in der jeweils geltenden Satzung erhoben.  
4007. Obdachlosenunterbringung  
Zur Vorsprache bei der Obdachlosenbehörde sind folgende Unterlagen mitzubringen: -Personalausweis oder Reisepass -Krankenversicherungskarte -Nachweise, welche zur Obdachlosigkeit geführt haben  
4008. Obdachlosenunterbringung  
Zur vorübergehenden Unterbringung Obdachloser unterhält die Gemeinde Poing Obdachlosenunterkünfte als öffentliche Einrichtung. Es handelt sich dabei um Gemeinschaftsunterkünfte.  
4009. Obdachlosenunterbringung - Rathaus-Service: Obdachlosenunterbringung  
Rathaus-Service: Obdachlosenunterbringung  
4010. Friedhofsverwaltung - Rathaus-Service: Friedhofsverwaltung  
Rathaus-Service: Friedhofsverwaltung  
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