Nachweis über die bisherige Namensführung
Ausweise der Beteiligten
Im Einzelfall sind weitere Unterlagen (z.B. Scheidungsbeschluss, Einbürgerungsurkunde, Sorgeerklärung etc.) erforderlich.
Die Gebühr beträgt 55,00 €, wenn beide Eheschließenden Deutsche sind.
Wenn einer der Beteiligten eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, dann erhöht sich die Gebühr i.d.R. um 30,00 €.
Zahl
Erstmaliger Namenserwerb bei Geburtsbeurkundung und im Zusammenhang mit einer Eheschließung: gebührenfrei.
Ansonsten: 30,00 €.
Bescheinigung darüber: 12,00 €.
Zahlung vor Ort in bar oder Karten
Der Name einer natürlichen Person setzt sich i.d.R. aus Familiennamen und Vornamen zusammen und unterliegt dem Recht des Staates, dem die Person angehört. Richtet sich die Namensführung einer Person
Das Ehefähigkeitszeugnis wird nach Prüfung der Ehevoraussetzungen auf einem mehrsprachigen Formblatt ausgestellt. Eine Übersetzung ist dann in den meisten Fällen nicht erforderlich. Ob das Ehefähigk
Sind beide Eheschließenden Deutsche, müssen sie die gleichen Unterlagen vorlegen, die auch für eine Eheschließung im Inland erforderlich sind.
Ist nur ein Eheschließender deutsch, müssen für den au
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